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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr, besonders für unsere Kinder zu verbessern, muss die Verkehrsführung im Bereich um die Staatliche Grundschule „Astrid Lindgren“ und Staatliches regionales Förderzentrum Hildburghausen angepasst werden. Die anfangs nur als Überganglösung angedachte Situation in diesem Bereich, wird uns nun noch einige Jahre begleiten. Daher haben sich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hildburghausen, das Sachgebiet Verkehr der Polizeiinspektion Hildburghausen und die Schulleitung der beiden betroffenen Schulen Gedanken über eine sinnvolle und sichere Verkehrsführung gemacht. Diese soll spätestens zum Beginn des Schuljahres 2025 / 26 in Kraft treten. Ziel ist es, die Beschilderung spätestens 1 Woche vor Ferienbeginn zu installieren, um rechtzeitig auf die geänderte Verkehrssituation aufmerksam zu machen.

Die neue Verkehrsführung verläuft wie folgt:

Die „Reinhold-Huhn-Straße“ ab der oberen Einmündung „Rosenweg“, in Richtung Schule wird zur Einbahnstraße. Die Abfahrt erfolgt entweder über den „Nelkenweg“ oder um das Schulgebäude herum, an der Turnhalle vorbei bis auf die untere Einmündung „Rosenweg“ bzw. über den Verbindungsweg (Plattenweg) von der „Reinhold-Huhn-Straße“ auf den „Rosenweg“.

Im „Rosenweg“ zwischen der „Römhilder Straße“ und der „Reinhold-Huhn-Straße“, sowie im von der Einbahnstraßenregelung betroffenen Bereich der“ Reinhold -Huhn-Straße“ wird ein absolutes Haltverbot angeordnet, teilweise mit zeitlicher Begrenzung.

Der Wartebereich des Fahrdienstes der Förderschule wird im Bereich der Turnhalle sein. Das Halten der „Eltern-Taxis“ findet im Bereich „Rosenweg“ Richtung „Am Gries“ bzw. direkt „Am Gries“ satt.

Diese Änderung soll zum einen verhindern, dass Fahrzeuge im Bereich der Bushaltestelle vor der Schule wenden und somit die Schüler und den Schulbusverkehr gefährden. Die Haltverbote sollen verhindern, dass Schüler durch parkende Fahrzeuge übersehen werden. Weiterhin verhindert die Einbahnstraßenregelung den Begegnungsverkehr in den engen Straßenabschnitten, wodurch die Gefährdung der Schüler verringert wird.

Auch wenn diese Verkehrsregelung bei einigen auch auf Unverständnis stoßen wird, hoffen wir zum Wohle der Kinder um das Verständnis aller und bitten um die Beachtung der neuen Verkehrsregelung.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass es sich bei diesem Bereich um eine Tempo 30 Zone handelt. Die Geschwindigkeit ist hier anzupassen und der Rechts- vor Links Verkehr ist zu beachten.