Titel Logo
Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (AB)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses

für die Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Hildburghausen am 18. Juni 2023

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 das Ergebnis der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Hildburghausen festgestellt. Gemäß § 9 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und § 48 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) wird folgendes Wahlergebnis öffentlich bekannt gemacht:

Wahlberechtigte insgesamt:

9.313

Zahl der Wähler:

4.608

Wahlbeteiligung:

49,5 %

Ungültige Stimmabgaben:

116

Gültige Stimmabgaben:

4.492

Absolute Mehrheit:

2.247

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber Patrick Hammerschmidt.

Er ist zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Hildburghausen gewählt.

Auf das Schreiben vom 20.06.2023 hat Patrick Hammerschmidt die Wahl angenommen.

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 4 ThürKWO.

Jeder Wahlberechtigte einschließlich der Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Hildburghausen, den 22.06.2023

Dr. Andres Schulz

Gemeindewahlleiter

Stadt Hildburghausen