Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 das Ergebnis der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Hildburghausen festgestellt. Gemäß § 9 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und § 48 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) wird folgendes Wahlergebnis öffentlich bekannt gemacht:
| Wahlberechtigte insgesamt: | 9.313 |
| Zahl der Wähler: | 4.608 |
| Wahlbeteiligung: | 49,5 % |
| Ungültige Stimmabgaben: | 116 |
| Gültige Stimmabgaben: | 4.492 |
| Absolute Mehrheit: | 2.247 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Listen- Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags | Bewerber | Stimmen- zahl | in Prozent |
| 1 | HAMMER- SCHMIDT | Patrick Hammerschmidt | 2605 | 58,0 |
| 2 | KIRNER | Florian Kirner | 1887 | 42,0 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber Patrick Hammerschmidt.
Er ist zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Hildburghausen gewählt.
Auf das Schreiben vom 20.06.2023 hat Patrick Hammerschmidt die Wahl angenommen.
Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 4 ThürKWO.
Jeder Wahlberechtigte einschließlich der Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Hildburghausen, den 22.06.2023
Dr. Andres Schulz
Gemeindewahlleiter
Stadt Hildburghausen