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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 8/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Ein angenehmes Stadtbild lebt vom Mitmachen

Der Sommer rückt näher, die Temperaturen steigen und unangenehme Gerüche ziehen durch die Stadt Hildburghausen. Das Ordnungsamt möchte mit diesen Zeilen auf ein immer wiederkehrendes Problem aufmerksam machen und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Der beste Abfall ist derjenige, welcher gar nicht erst entsteht. Doch ohne die ordnungsgemäße Entsorgung wird das Stadtbild unattraktiv und belastet das Miteinander. In der letzten Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Hausmülltonnen, Blaue Tonnen und Gelbe Tonnen nach den jeweiligen Abholtagen vor den Grundstücken stehen gelassen werden. Nach § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildburghausen, vom 11.06.2015, müssen die Tonnen nach der Leerung vom öffentlichen Raum entfernt werden. Die Satzung besagt weiterhin, dass angefallener Müll nicht in Abfallbehälter gefüllt werden darf, welche auf Verkehrsflächen oder in Anlagen aufgestellt sind. Die Tonnen dürfen erst ab 16:00 Uhr des vor dem Abholtag liegenden Tages vor dem Grundstück abgestellt werden und sind bis 08:00 Uhr nach dem Leerungstag zu entfernen.

Diese und weitere interessante Themen können sie auf unserer Internetseite unter: www.hildburghausen.de/rechtsgrundlagen nachlesen und gemeinsam mit uns für eine liebens- und lebenswerte Stadt sorgen.

Das Ordnungsamt wird weiterhin stichprobenartig die Einhaltung der Verordnung kontrollieren und gegebenfalls ordnungsbehördliche Maßnahmen nach § 50 OBG ergreifen. Dennoch appellieren wir vorerst an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger und bedanken uns bei allen Haushalten, welche mit Verstand und Vernunft handeln.