1.
Am 01.09.2024 findet die Wahl zum 8. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Stadt Hildburghausen ist in folgende 14 Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt:
| Wahlbezirk | Wahlraum/Arbeitsräume der Briefwahlvorstände Straße, Hausnummer | barriere- frei |
| 01 | Grundschule I, Speiseraum der Turnhalle, Waldstraße 11 | x |
| 02 | Rathaus Hildburghausen, Erdgeschoss, Markt 25 | x |
| 03 | Kindertagesstätte „Werraspatzen“, Oberes Kleinodsfeld 4 | x |
| 04 | Gymnasium „Georgianum“, Pausenhalle, Geschwister-Scholl-Straße 15 | x |
| 05 | Feuerwehrgerätehaus Hildburghausen, Schleusinger Straße 52 | - |
| 06 | Pfarrhaus Häselrieth, Kirchstraße 2 | x |
| 07 | AWO-Haus Wallrabs, Wallrabser Straße 33 | x |
| 08 | Gemeindehaus Birkenfeld, Eishäuser Straße 2 | x |
| 09 | Feuerwehr Ebenhards, Ebenhardser Brunnenweg 11 | - |
| 10 | Feuerwehr Gerhardtsgereuth, Am Schwanenteich 2 | - |
| 11 | Feuerwehrgerätehaus Weitersroda, Schloßstraße 7 | - |
| 12 | Vereinsgebäude Bürden, Zum Stickelsteich 21 | - |
| 13 | Feuerwehrgerätehaus Leimrieth, Schulungsraum, Leimriether Hauptstraße 42 | x |
| 14 | Landgasthof „Stricker“, Pfersdorf, Pfersdorfer Hauptstraße 28 | - |
| Briefwahl 1 | Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3 |
|
| Briefwahl 2 | Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3 |
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 11.08.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| a) | für die Wahl im Wahlkreis (Wahlkreisstimme, Direktmandat) die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten (Landestimme, Verhältniswahl) die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
Der Wähler gibt
seine Wahlkreisstimme ab, indem er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Landestimme, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
Wer per Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Hildburghausen, den 22.07.2024
Patrick Hammerschmidt
Bürgermeister
Stadt Hildburghausen