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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 8/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen

Projektaufruf der Regionalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg

Ihre Projektideen sind gefragt! - Neuer Aufruf zur

Einreichung von Projekten für 2026, 2027 und 2028

Ab sofort findet der nächste Projektaufruf der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg statt.

Wenn Sie eine innovative Projektidee haben, die mit Fördermitteln unterstützt werden soll, können Sie sich ab sofort bei uns bewerben.

Was sollte mein Projekt beinhalten?

innovativer Ansatz,

regionale Bedeutung und

mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt:

Wirtschaft/Landwirtschaft/ regionale Produkte, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt, Generationengerechtigkeit

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg.

An wen muss ich mich wenden,

wenn ich einen Antrag stellen möchte?

Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor der Antragstellung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner:

LEADER-Regionalmanagement

Herr Philipp Rothe, Tel.: 0361 / 4413-137

und

Frau Claudia Göhring, Tel.: 0361 / 4413-216

E-Mail: kontakt@rag-hildburghausen-sonneberg.de

Wie ist das Verfahren organisiert?

Welchen Fristen muss ich einhalten?

Zunächst muss Ihr Projekt von Ihrer zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) geprüft und als förderwürdig eingestuft werden (Auswahlverfahren der RAG).

Dafür ist bis spätestens 30. September eine Projektskizze in Form eines Projektfragebogens bei der RAG einzureichen.

Darin machen Sie Angaben zu:

-

Ihrem Vorhaben (Was wollen Sie umsetzen?)

-

den geschätzten Gesamtkosten

-

ggf. notwendigen Genehmigungen

Der Projektfragebogen ist hier zu finden:

https://www.survio.com/survey/d/N5A1X3T2K4W6C4J1N

Was passiert nach meinem Ausfüllen des Projektfragebogens?

Die Projektanfragen werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 durch den Gesamtvorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt.

Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben (Beurteilung der Förderwürdigkeit). Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes. Die Auswahlentscheidung erfolgt voraussichtlich bis Ende 2025.

Wo und bis wann stelle ich den

eigentlichen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung?

Nur wenn die RAG Ihr Projekt positiv bewertet, also die Förderwürdigkeit festgestellt hat, können Sie danach (bis spätestens 15. Februar) den eigentlichen Förderantrag einreichen. Dafür hat die Thüringer Landentwicklungsverwaltung (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - TLLLR) das Portal PORTIA bereitgestellt.

Informationen und Links zu PORTIA finden Sie am auf der Website des TLLLR unter https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia

Wichtig: Erst bei positiver Bewertung der Förderwürdigkeit durch die RAG kann das Antragsverfahren in PORTIA (bis spätestens 15. Februar) abgeschlossen werden.

Um sich auf das neue online-Antragsverfahren vorzubereiten, bietet das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) für alle Antragsteller zentrale Schulungen zum Umgang mit dem Portal PORTIA an.

26. August 2025 - Bereich Gotha,

Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung,

Bahnhofstraße 6-8, 99867 Gotha (Hörsaal, Haus IV)

27. August 2025 - Bereich Gera

Fachschule für Agrarwirtschaft, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda

28. August 2025 - Bereich Meiningen,

Kressehof Walldorf, Kressehof 1, 98617 Meiningen, OT Walldorf

Uhrzeit (für alle Termine): 14:00 - 17:00 Uhr

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. August 2025 zur Teilnahme an einer der Schulungen per E-Mail an:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Geben Sie dabei bitte den Namen Ihrer Institution und die Anzahl der teilnehmenden Personen an.

Was bedeutet eigentlich LEADER?

Der Begriff LEADER stammt aus dem Französischen (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) und bedeutet so viel wie die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Einst der Name eines Förderprogramms der Europäischen Union steht er heute für eine Herangehensweise: Akteure vor Ort entscheiden über die Vergabe der Fördergelder, die der Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. der jeweiligen LEADER-Regionen dienen.

In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.