Mit Wirkung zum 01.07.2024 wechselte die Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz vom Ordnungsamt in das Büro Bürgermeister. Schriftverkehr in Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der zivilen Verteidigung sollten zukünftig direkt hierhin gerichtet werden, um eine zügige Bearbeitung des jeweiligen Anliegens zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Anträge, Rechnungen oder die Geltendmachung von Verdienstausfällen.
Die Erlaubnisse zum Betrieb von Lager- oder Brauchtumsfeuern sowie zur Durchführung von feuergefährlichen Handlungen, werden weiterhin im Ordnungsamt bearbeitet.
Das Ordnungsamt bedankt sich für die bisherige Zusammenarbeit und wünscht den ehrenamtlichen Kräften weiterhin viel Erfolg in der Ausübung ihrer Tätigkeit.