Es wurde in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass immer mehr Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde in Straßenabläufen entsorgen. In der Polizeiverordnung der Gemeinde Schwalbach ist dies wie folgt geregelt:
„Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass sein Tier öffentliche Straßen und Anlagen nicht verschmutzt. Lassen sich Verschmutzungen nicht vermeiden, sind diese umgehend zu beseitigen.“
Daher unser Appell an Sie: Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes rechtmäßig in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Es wurden genügend Abfalleimer sowie Hundekotbeutelstationen in der gesamten Gemeinde aufgestellt. Die Entsorgung in Straßenabläufen ist selbstverständlich untersagt. Die Entsorgung erfolgt hier zu Lasten der Allgemeinheit.