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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderatesvom 20.12.2023

Öffentlicher Teil

Zu 3. Schulschwimmen im Schuljahr 2023/24

Beschluss:

Das Schulschwimmen für die 3 Grundschulen der Gemeinde wird im Zeitraum Januar 2024 bis März 2024 im Hallenbad Differten durchgeführt. Der zusätzliche finanzielle Aufwand in Höhe von rd. 14.800,00 € ist dem Haushalt 2024 zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zu 4. Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb

„Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt

mit einer Bilanzsumme von —  4.161.587,21 €.

Die Erträge belaufen sich auf —  691.575,72 €

und die Aufwendungen auf  — 1.003.041,68 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von  — - 311.465,96 €

aus.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 311.465,96 € wird wie folgt ausgeglichen:

Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde  — 311.465,96 €

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zu 5. Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2023 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“

Beschluss:

Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach wird an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 28.11.2023 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zu 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion, mit paralleler 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion, in der Stadt Dillingen

hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion, mit paralleler 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion, in der Stadt Dillingen

hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB äußert die Gemeine Schwalbach keine Anregungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zu 7. Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet CO2-arme

Stahlproduktion“ als Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans „Industriegebiet Saarlouis-Roden“ paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich „Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion“, in der Kreisstadt Saarlouis

hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion“ als Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans „Industriegebiet Saarlouis-Roden“ paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich „Sondergebiet CO2-arme Stahlproduktion“, in der Kreisstadt Saarlouis

hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

äußert die Gemeinde Schwalbach keine Anregungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zu 8. Aufstellung des Bebauungsplans "REWE-Markt Schwalbach/ 8.

Änderung Langelänge"

hier: Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Abwägungssynopse sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung der Öffentlichkeit, den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

3.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig