Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 die Satzung über die Erhebung der Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schwalbach für die Jahre ab 2025 beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schwalbach für die Jahre ab 2025
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. l S. 1119), sowie des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 01. Dezember 1936 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. l S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) und des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI. l S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBI. l S. 2294), wird auf Beschluss des Gemeinderates Schwalbach vom 18.12.2024 folgende Satzung erlassen:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 200 v.H.
für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Grundsteuer B 400 v.H.
Für die übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke
Gewerbesteuer 440 v.H.
nach dem Gewerbeertrag
Gemäß § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden Kleinbeträge wie folgt festgesetzt:
| 1. | zum 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt, |
| 2. | zum 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt. |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.06.2016 außer Kraft.
Bekanntmachung
Die verabschiedete Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Offenlegung:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze liegen zur Einsichtnahme vom 13.01.2025 bis einschließlich 21.01.2025 während den Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus.
Es wird um vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.