Öffentlicher Teil
TOP 3: Beitritt der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) e.V.
Die Gemeinde Schwalbach tritt der noch zu gründenden Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) als Vereinsmitglied bei.
Die Gemeinde wird den in der Vereinssatzung der AGFK SL festgelegten Pflichten nachkommen, den Radverkehr in der Gemeinde zu fördern und die jährlichen Mitgliedsbeiträge zu begleichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4: Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Schwalbach
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Schwalbach hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Saarlandes, den ergänzenden Satzungen und den ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Schwalbach.
Der Jahresabschluss 2018 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Schwalbach nach Rückführung der KDFK GmbH&Co.KG in den Kernhaushalt per 01.01.2018.
1. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum 31.12.2018:
Vermögensrechnung
Bilanzsumme zum 31.12.2018 — 84.960.462,49 €
Eigenkapital zum 31.12.2018 — 1.919.700,89 €
davon: Allgemeine Rücklage — 2.362.651,07 €
Ausgleichsrücklage — 0,00 €
Jahresüberschuss 2017 (vor Verwendung) — + 182.253,41 €
Jahresfehlbetrag 2018 — - 625.203,59 €
Ergebnisrechnung
Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit — 27.438.980,42 €
Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit — 27.641.249,64 €
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit — - 202.269,22 €
Finanzerträge — 352.993,98 €
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen — 775.928,35 €
Finanzergebnis — - 422.934,37 €
Jahresergebnis (Fehlbetrag) — - 625.203,59 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Mitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS) und Herr Fink (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
2. Der Jahresfehlbetrag ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt zu verwenden:
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von - 625.203,59 € ist der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Mitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS) und Herr Fink (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018:
Der Gemeinderat erteilt nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Mitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS) und Herr Fink (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 5: Neuvergabe der Stromkonzession
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der energis GmbH, Saarbrücken, über die Laufzeit vom 01.01.2025 - 31.12.2044 den Konzessionsvertrag Strom abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6: 2. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)
| 1. | Die Gemeinde Schwalbach führt Baumgräber ein. Die Gebühr für eine Baumbestattung beträgt 1.914,00 € und beinhaltet eine Nutzungsdauer von 15 Jahren sowie die Pflegekosten des Gemeindebauhofes. |
| 2. | Der 2. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) wird beschlossen. |
| 3. | Die Änderungen zum Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Schwalbach wird beschlossen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 7: Kita Albero II
Nutzungsänderung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes zur Kita Albero II
Vergabe von ArbeitenSchreinerarbeiten
| 1) | Der Auftrag zur Durchführung der Schreinerarbeiten zur Kita Albero II wird der Firma Schreinerei Horst Feld e.K. aus Beckingen-Düppenweiler, laut Angebot vom 26.01.2023 erteilt. |
| 2) | Die Mittel sind dem Haushalt 2020/2021, der Invest. Nr. 1442200008, zu entnehmen. |
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD,1 Die Linke, 3 FW/FBLS, 2 Grüne, 1 FDP), 3 Nein-Stimmen (3 UWG)
TOP 8: Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 02.02.2023 -öffentlicher Teil-
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig