Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach vom 01.01.2018 (im Folgenden „Hallenfreibad“ genannt) ist Gegenstand des Eigenbetriebes die Wirtschaftsführung des Hallenfreibades Schwalbach.
Für die Nutzung des Hallenfreibades gilt nachfolgender vom Gemeinderat am 26.02.2026 beschlossener Entgeltkatalog:
1. Allgemeines
Das Hallenfreibad darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung genutzt werden. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte/ Zugangsberechtigung verpflichtet sich der Badegast die Regelungen der aktuell geltenden Haus- und Badeordnung einzuhalten. Den Anordnungen des Schwimmbadpersonals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
Beim Erwerb von Geldwertkarten (Ziff. 5.1.1. / 5.2.1.) und Saisonkarten (Ziff. 5.1.2. / 5.2.2.) erfolgt gegen Vorlage eines Identitätsnachweises eine Privilegierung für Besucher mit Wohnsitz in der Gemeinde Schwalbach. Diese Preissegmentierung beruht dabei auf einer höheren finanziellen Belastung der Einwohner für das Vorhalten eines kommunalen Schwimmbades in der Gemeinde Schwalbach. Der Eigenbetrieb Hallenfreibad stellt steuerlich einen dauerdefizitären Verlustbetrieb dar, der zur Finanzierung der Betriebsdefizite regelmäßig auf Verlustausgleiche aus dem kommunalen Haushalt angewiesen ist. Die Einwohner der Gemeinde Schwalbach tragen derzeit das alleinige Risiko von aus dem Schwimmbadbetrieb resultierenden finanziellen Mehrbelastungen.
2. Anmeldung/Reservierung für sportliche, kulturelle und sonstige
Veranstaltungen
Die Anmeldung zur Durchführung einer Veranstaltung im Hallenfreibad erfolgt schriftlich bei der Betriebsaufsicht oder für Kindergeburtstage unmittelbar bei den Fachkräften im Schwimmbad. Mit der Anmeldung erkennt der Benutzer den „Entgeltkatalog“ des Hallenfreibades und die damit verbundenen Verpflichtungen sowie die „Haus- und Badeordnung“ an.
Bei der Vergabe der Schwimmstunden an Vereine und sonstige Antragsteller haben einheimische Nutzer grundsätzlich Vorrang vor auswärtigen Nutzern.
Die Betriebsleitung kann Trainingszeiten zugunsten schulischer, gesellschaftlicher und gemeindlicher Veranstaltungen aussetzen. Die betroffenen Vereine und Personen werden über den Trainingsausfall entsprechend frühzeitig informiert.
Veranstaltungen gewerblicher Art, bei denen eine Benachteiligung der Besucher zu vermuten ist, werden abgelehnt.
3. Öffnungs- und Schließzeiten
Es gelten gesonderte Öffnungszeiten für Schwimmer und Nichtschwimmer. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben und sind an der Schwimmbadkasse einsehbar.
Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvor-aussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Haus- und Badeordnung.
Über die Faschingstage, nach Ende der Freibadsaison und über die Weihnachtsfeiertage bzw. den Jahreswechsel bleibt das Hallenfreibad grundsätzlich geschlossen, näheres regelt der Betriebsplan.
4. Entgeltberechnung
Die Eintrittskarten sind an der Schwimmbadkasse zu erwerben; Einzeleintritte können auch online über das Ticketsystem der Gemeinde-Homepage gebucht werden. Kinder unter 6 Jahren sind vom Eintrittsgeld befreit. Für Kinder von 6 - 16 Jahren, schwerbehinderte Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 v.H. und für Inhaber von Sozial- und Ehrenamtspässen gelten verminderte Eintrittspreise. Der günstigste Einzeleintritt ist dabei jeweils der Kindertarif.
Das Entgelt für Schulklassen, Vereine oder Teilnehmer am Schwimmunterricht wird gesondert abgerechnet. Das in diesem Katalog ausgewiesene Entgelt enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
5. Höhe des Entgeltes für die Nutzung des Hallenfreibades
Für das Hallenfreibad werden folgende Entgelte (inkl. MwSt.) erhoben:
| 5.1. Tarife Hallenbad – ab 01.10.2026 | |
| - | Erwachsene (Einzelkarte) — 4,00 € |
| - | Kinder 6 – 16 Jahre — 2,00 € |
| - | Schüler, Studenten — 2,00 € |
| - | Schwerbehinderte ab GdB 50 % — 2,00 € |
| - | bei Merkzeichen B wird deren Begleitperson freier Eintritt gewährt |
| Sozial-/Ehrenamtspass, RettCard — 2,00 € | |
| 5.1.1. Geldwertkarten | |
| Geldwertkarte für Auswärtige | |
| - | im Wert von 46,00 € für — 40,00 € |
| - | im Wert von 85,00 € für — 70,00 € |
| Geldwertkarte für Einheimische | |
| - | im Wert von 46,00 € für — 35,00 € |
| - | im Wert von 85,00 € für — 65,00 € |
| 5.1.2. Saisonkarten | |
| Saisonkarten für Auswärtige | |
| - | Erwachsene — 120,00 € |
| - | Kinder — 60,00 € |
| Saisonkarten für Einheimische | |
| - | Erwachsene — 100,00 € |
| - | Kinder — 50,00 € |
| 5.1.3. Erteilung von Schwimmunterricht | |
| - | Erwachsene — 128,00 € |
| - | Kinder — 80,00 € |
| Preisanpassung ab 01.10.2028 | |
| - | Erwachsene — 160,00 € |
| - | Kinder — 100,00 € |
| 5.1.4. Übungsstunden Vereine | |
| Ortsansässige Vereine | |
| inkl. gesundheitsfördernde Maßnahmen (Aquajogging, Wasser-/Seniorengymnastik, Reha-Sport, u.ä.) | |
| - | Vereinsstunde — 34,50 € |
| Auswärtige Vereine und Gruppen | |
| - | Vereinsstunde — 57,50 € |
| 5.1.5. BGM-Übungsstunde | |
| Teilnehmer der Gde.-Verwaltung — 2,00 € | |
| 5.2. Tarife Freibad – ab 01.05.2026 | |
| - | Erwachsene (Einzelkarte) — 5,00 € |
| - | Kinder 6 – 16 Jahre — 2,50 € |
| - | Schüler, Studenten — 2,50 € |
| - | Schwerbehinderte ab GdB 50 % — 2,50 € |
| - | bei Merkzeichen B wird deren Begleitperson freier Eintritt gewährt |
| - | Sozial-/Ehrenamtspass, RettCard — 2,50 € |
| 5.2.1. Geldwertkarten | |
| Geldwertkarte für Auswärtige | |
| - | im Wert von 46,00 € für — 40,00 € |
| - | im Wert von 85,00 € für — 70,00 € |
| Geldwertkarte für Einheimische | |
| - | im Wert von 46,00 € für — 35,00 € |
| - | im Wert von 85,00 € für — 65,00 € |
| 5.2.2. Saisonkarten | |
| Saisonkarten für Auswärtige | |
| - | Erwachsene — 120,00 € |
| - | Kinder — 60,00 € |
| Saisonkarten für Einheimische | |
| - | Erwachsene — 100,00 € |
| - | Kinder — 50,00 € |
| 5.2.3. BGM-Übungsstunde | |
| - | Teilnehmer der Gde.-Verwaltung — 2,50 € |
| 5.3. Sonstiges | |
| 5.3.1. Geschlossene Schulklassen | |
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| a) auswärtige Grundschulen – je Schüler — 2,00 € |
|
| b) einheimische Grundschulen – je Schüler — 1,00 € |
| 5.3.2. DLRG | |
| - | Übungsstunde pro Person — 0,50 € |
|
| (Übungsleiter und aktive Rettungsschwimmer haben freien Eintritt) |
| 5.3.3. Freiwillige Feuerwehr und Jugendwehr | |
| - | Mitglieder der FFw und der Jugendwehr haben als Gruppe im Rahmen von angekündigten Übungsabenden nach Voranmeldung freien Eintritt ins Freibad. |
| 5.3.4. Verlust eines Garderobenschlüssels | |
| Kostenpauschale zur Wiederbeschaffung — 15,00 € | |
| 6. Müllentsorgung | |
| Der bei Veranstaltungen anfallende Müll ist vom Nutzer zu entsorgen. Die Entsorgung in gemeindeeigene Müllgefäße ist nicht gestattet. Die Entsorgung ist im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Schwimmbadpersonal abzustimmen. | |
| 7. Inkrafttreten | |
| Dieser Entgeltkatalog tritt am 01.04.2026 in Kraft. | |
Gleichzeitig tritt der für das Hallenfreibad geltende Entgeltkatalog vom 01.06.2020 außer Kraft.