TOP 3 -
| TOP 3.1 | Formelle Bauvoranfrage zur Errichtung von 23 Lkw-Stellplätzen mit sanitären Anlagen und Lebensmittelautomaten (Lkw-Stellplatz Hülzweiler), Gottlieb-Daimler-Straße 1-7 |
| Gegen die positiv beschiedene formelle Bauvoranfrage zur Errichtung von 23 Lkw-Stellplätzen mit sanitären Anlagen und Lebensmittelautomaten (Lkw-Stellplatz Hülzweiler), Gottlieb-Daimler-Straße 1-7 wird Widerspruch eingelegt. | |
| Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen (12 CDU, 2 Die Grünen, 3 UWG) 15 Nein-Stimmen (9 SPD, 2 Die Linke, 3 FW/FBLS, 1 FDP) |
TOP 4 -
| TOP 4.1 | a) Teiländerung der Bebauungspläne "Gewerbegebiet Hild", "Gewerbegebiet Hild II mit Teiländerung der Bebauungspläne Gewerbegebiet Hild und Schützenberg", "Teiländerung der Bebauungspläne Gewerbegebiet Hild und Gewerbegebiet Hild II" und "Kuhnacker" im Gemeindebezirk Hülzweiler b) Erlass einer Veränderungssperre |
| Zu a) 1. Der Rat der Gemeinde Schwalbach beschließt in seiner Sitzung gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Es ist darauf hinzuweisen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Zu b) 1. Der Rat der Gemeinde Schwalbach beschließt gem. § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung, die beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Teiländerung der Bebauungspläne "Gewerbegebiet Hild", "Gewerbegebiet Hild II mit Teiländerung der Bebauungspläne Gewerbegebiet Hild und Schützenberg", "Teiländerung der Bebauungspläne Gewerbegebiet Hild und Gewerbegebiet Hild II" und "Kuhnacker"" im Gemeindebezirk Hülzweiler in der Gemeinde Schwalbach Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung (1 FW/FBLS) |
| TOP 5. | Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverband eGo-Saar |
| Dem Wirtschaftsplan 2023 für den Zweckverband eGo-Saar wird zugestimmt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 6. | Umzug der IT-Server Infrastruktur ins Rechenzentrum |
| 1. Die Firma Krämer-IT wird mit dem Umzug der kommunalen IT-Server Infrastruktur gemäß der Angebote vom 20.02.2023 beauftragt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Betrieb im Rechenzentrum notwendigen Lizenzen bei der Firma SoftwareOne zu beauftragen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 7. | Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Saarlouis - Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle (ZVS) |
| Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Errichtung und Nutzung einer Zentralen Vergabestelle (ZVS) zwischen den beteiligten kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Saarlouis wird zugestimmt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 8. | Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Saarlouis - Einrichtung einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle |
| Einer interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle wird auf Grundlage der Entwurfsfassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Die Stadt Dillingen/Saar nimmt hierzu als Dienstleister für die beteiligten Kommunen die Aufgaben der Vollstreckung von Geldforderungen (eigene Forderungen und Amtshilfeersuchen Dritter) auf der Grundlage des SVwVG wahr (Mandatierung). | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 9. | Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb "Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2021 |
| 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2021 festgestellt mit einer Bilanzsumme von — 3.423.623,34 €. Die Erträge belaufen sich auf — 212.281,61 € und die Aufwendungen auf — 847.520,08 €. Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von - 635.238,47 € aus. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 635.238,47 € wird gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt ausgeglichen: Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde — 635.238,47 € | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 10. | Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2022 des Eigenbetriebes "Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach |
| Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach wird an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 02.03.2023 erteilt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 11. | Kanalsanierung in der Taubenstraße und Schulstraße -Vergabe von Arbeiten- |
| 1. Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanalsanierung in der Taubenstraße und Schulstraße“ wird der Fa. Diringer & Scheidel zu ihrem Angebot vom 07.02.2023 erteilt. 2. Die örtliche Bauüberwachung der Maßnahme Sanierung der Kanäle in der Taubenstraße und Schulstraße wird dem Ingenieurbüro Hans + Partner, Völklingen, übertragen. 3. Die Mittel werden dem Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2022 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung entnommen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 12. | Bau- und Sanierungsmaßnahmen Moosbergstraße, Hülzweiler (Titel 1 - 5) -Vergabe von Arbeiten- |
| 1. Der Auftrag zur Vergabe der Arbeiten „Bau- und Sanierungsmaßnahmen Moosbergstraße, Hülzweiler“, Titel 1 - 5, wird der Firma OBG Tiefbau GmbH & Co. KG, Ottweiler, zu ihrem Angebot vom 22.02.2023 erteilt. 2. Die örtliche Bauüberwachung der Bau- und Sanierungsmaßnahme Moosbergstraße, Hülzweiler, wird dem Ingenieurbüro ToSh - Bauingenieure, Eppelborn, übertragen. 3. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten bei Invest-Nr: 1168000000. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 13. | Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2023 -öffentlicher Teil- |
| Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |