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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Schwalbach

Anlässlich einer in der Gemarkung Schwalbach, Flur 16 (hinter den Häusern Weiherstraße) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 294 und 295/1 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 21.04.2026 um 10:00 Uhr
Treffpunkt: vor Haus Weiherstraße 13, Schwalbach

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 03.04.2026
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur