Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung "Am Howatt"

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit in der Straße "Am Howatt" (Teilstück zwischen der Kirchbergstraße und der Pastor-Thielen-Straße) eine Einbahnregelung von der Kirchbergstraße in Fahrtrichtung Pastor-Thielen-Straße sowie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h (Mo-Fr 07-17 Uhr) ab dem 08.04.2024 angeordnet.

Diese Anordnung ist zum Schutz der Fußgänger (Schulkinder) erforderlich.

Folgende Verkehrszeichen (VZ) und Zusatzzeichen (ZZ) sind entsprechend aufzustellen:

  • VZ 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem ZZ 1022-10 (Radverkehr frei)
  • VZ 274-10 (10 km/h) mit dem ZZ 1042-33 (Mo-Fr 7-17h)
  • VZ 274.1-50 (Beginn einer Tempo 30-Zone)
  • VZ 220-40 (Einbahnstraße doppelseitig) mit dem ZZ 1000-32 (Radfahrer kreuzen von links und rechts)

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

Schwalbach, den 02.04.2024
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
In Vertretung
Die Erste Beigeordnete Alexandra Heinen