Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit in der Straße "Am Howatt" (Teilstück zwischen der Kirchbergstraße und der Pastor-Thielen-Straße) eine Einbahnregelung von der Kirchbergstraße in Fahrtrichtung Pastor-Thielen-Straße sowie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h (Mo-Fr 07-17 Uhr) ab dem 08.04.2024 angeordnet.
Diese Anordnung ist zum Schutz der Fußgänger (Schulkinder) erforderlich.
Folgende Verkehrszeichen (VZ) und Zusatzzeichen (ZZ) sind entsprechend aufzustellen:
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.