Bereits in der Blickpunkt Ausgabe 3/2025 vom 16.01.2025 wurde über das Halten und Parken des Kreisverkehrs in der Saarwellinger Straße im Ortsteil Hülzweiler berichtet.
Sogenannte Schleppkurven, die an verschiedenen Kreiseln baubedingt installiert sind, dienen zur Aufrechterhaltung der Leichtigkeit des Schwerlast-/LKW- und Busverkehrs. Diese Buchten werden in zunehmendem Maße als Parkfläche genutzt. Damit dieser Bereich durchgehend für den fließenden Verkehr freigehalten wird, wird zur Verdeutlichung der Verkehrsreglung ein absolutes Haltverbot im o.g. Kreisverkehr angeordnet.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Die Ortspolizeibehörde bittet um Beachtung und weist gleichzeitig darauf hin, dass in Zukunft an diesen Stellen verstärkt kontrolliert wird.