Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Veranstaltung „Griesborner Kirmes“ der Festplatz Schwalbach in der Zeit von Dienstag, 11.06.2024 ab 12.00 Uhr, bis Dienstag, 18.06.2024 um 14.00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.