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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung für die Kommunalwahlen

(Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Ortsratswahlen) in der Gemeinde Schwalbach am 09. Juni 2024

Aufgrund des § 37 Absatz 2 i.V.m. §§ 51, 58 und 72 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828) mache ich hiermit bekannt, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.

Schwalbach, 22. April 2024
Gemeinde Schwalbach
Die Gemeindewahlleiterin
Heinen
Erste Beigeordnete