Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit die Talstraße (im Bereich Haus für Kultur und Sport) für das Aufstellen des Maibaumes und der Feier, am 30.04.2025 von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Des Weiteren wird für den o.g. Zeitraum der Einmündungsbereich Talstraße / Kindergartenweg Vollgesperrt und die Einbahnstraßenregelung in der Straße „Kindergartenweg“ aufgehoben.
Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen errichtet:
Die Vollsperrung wird in der Talstraße Höhe Hausnummer 4 (Haus für Kultur und Sport) errichtet.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.