| Öffentlicher Teil | |
| TOP 3 | Antrag auf Zuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2023 |
| Die Gemeinde Schwalbach beantragt für das Haushaltsjahr 2023 Zuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt.Die vorstehenden Zuweisungen werden ausschließlich für Investitionen verwendet und sind im Haushalt 2023 entsprechend veranschlagt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| TOP 4 | Wahl der Schöffen im Jahr 2023 Aufstellung der Vorschlagsliste |
| Die Personen für die „Wahl der Schöffen im Jahr 2023“ werden nach der vorgelegten Vorschlagsliste benannt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 SPD) | |
| TOP 5 | Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2021 |
| 1. Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den „Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2021 festgestellt mit einer Bilanzsumme von — 25.785.083,12 €. Die Erträge belaufen sich auf — 3.709.228,11 € und die Aufwendungen auf — 3.681.318,09 € Der Jahresabschluss weist danach einen Überschuss von 27.910,02 € aus. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von 27.910,02 € wird wie folgt verwendet: • Vortrag auf neue Rechnung — 27.910,02 € | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| TOP 6 | Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für den Eigenbetrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach |
| Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für den Eigenbetrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach wird an den Wirtschaftsprüfer, Herrn Markus Hafner, Saarbrücken, entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 21.02.2023 erteilt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 7 | Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbachfür die Wirtschaftsjahre 2023/2024 |
| a) Dem Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt: Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2023 / 2024 Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: |
| § 1 | |||
| 2023 | 2024 | ||
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |||
| in den Erträgen auf | 3.693.677 € | 3.690.325 € | |
| in den Aufwendungen auf | 3.905.861 € | 3.735.354 € | |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |||
| in den Einnahmen auf | 1.892.990 € | 2.485.163 € | |
| in den Ausgaben auf | 1.892.990 € | 2.485.163 € | |
| § 2 | |||
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 970.506 € | 1.728.334 € | |
| § 3 | |||
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |||
| § 4 | |||
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 500.000 € | 500.000 € | |
| § 5 | |||
| Es gilt die vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossene Stellenübersicht. | |||
| Werkleitung | |
| Schwalbach, 27.04.2023 | |
| Neumeyer | |
| Bürgermeister | |
| b) | |
| § 9 der gültigen Abwassergebührensatzung vom 12.05.2022 wird wie folgt geändert: | |
| • die Schmutzwassergebühr wird neu festgesetzt auf 3,53 €/m³ bezogene Frischwassergebühr (s. § 5 Absetzungen); | |
| • die Niederschlagswassergebühr wird neu festgesetzt auf 0,52 €/m² gebührenpflichtige versiegelte Fläche | |
| c) | |
| Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 8 | Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2023/2024 |
| a) | |
| Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2023/2024 wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt: | |
| Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ vom 26. April 2018 hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: |
| § 1 | |||
| 2023 | 2024 | ||
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |||
| in den Erträgen auf | 658.712 € | 682.298 € | |
| in den Aufwendungen auf | 1.300.516 € | 943.185 € | |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |||
| in den Einnahmen auf | 824.804 € | 579.387 € | |
| in den Ausgaben auf | 824.804 € | 579.387 € | |
| § 2 | |||
| Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. | |||
| § 3 | |||
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt | |||
| § 4 | |||
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € | |
| § 5 | |||
| Es gilt die vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossene Stellenübersicht. | |||
| Werkleitung | |||
| Schwalbach, 27.04.2023 | |||
| Neumeyer | |||
| Bürgermeister | |||
| b) | |||
| Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |||
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 9 | Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2023/2024 |
| a) | |
| Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2023/2024 wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt: | |
| Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ vom 26. April 2018 hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen: |
| § 1 | |||
| 2023 | 2024 | ||
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |||
| in den Erträgen auf | 251.343 € | 271.343 € | |
| in den Aufwendungen auf | 1.583.982 € | 1.248.201 € | |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |||
| in den Einnahmen auf | 1.377.272 € | 1.019.991 € | |
| in den Ausgaben auf | 1.377.272 € | 1.019.991 € | |
| § 2 | |||
| Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. | |||
| § 3 | |||
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt | |||
| § 4 | |||
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € | |
| § 5 | |||
| Es gilt die vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossene Stellenübersicht. | |||
| Werkleitung | |||
| Schwalbach, 27.04.2023 | |||
| Neumeyer | |||
| Bürgermeister | |||
| b) | |||
| Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |||
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |||
TOP 10 -
| TOP 10.1 | Haushalt 2023/2024 |
| - Ergebnishaushalt 2023/2024 Dem Ergebnishaushalt 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig - Investitionsprogramm 2023 bis 2027 Dem Investitionsprogramm 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 2 Die Linke, 1 FW/FBLS, 2 Grüne, 1 FDP) 4 Nein-Stimmen (2 FW/FBLS, 2 UWG) - Finanzhaushalt 2023/2024 Dem Finanzhaushalt 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig - Stellenplan 2023/2024 Dem Stellenplan 2023/2024 wird in vorliegender Fassung zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig - Forstwirtschaftsplan Dem Forstwirtschaftsplan 2023/2024 (incl. Hauungsplan) wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 3 FW/FBLS, 2 Grüne, 2 UWG, 1 FDP) 2 Nein-Stimmen (2 Die Linke) - Haushaltssatzung Der Haushaltssatzung 2023/2024 wird zugestimmt. | |
| Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 2 Die Linke, 2 FW/FBLS, 2 Grüne, 1 FDP) 3 Nein-Stimmen (2 UWG, 1 FW/FBLS) |
| TOP 11 | Endstufenausbau Gewerbegebiet Hild II -Vergabe von Arbeiten- |
| 1. Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Endstufenausbau Gewerbegebiet Hild II“ wird der Fa. Dittgen Bauunternehmen GmbH aus Schmelz zu ihrem Angebot vom 29.03.2023 erteilt. 2. Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2023/2024, Invest-Nr. 1362200004, „Endausbau Gewerbegebiet Hild II“, entnommen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 12 | Kita Albero II Nutzungsänderung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes zur Kita Albero II Gerüstbauarbeiten - Auftragserweiterung |
| 1) Die Auftragserweiterung zur Durchführung der Gerüstbauarbeiten an der Kita Albero II wird der Firma Hanisch Gerüstbau GmbH, Neunkirchen, laut Angebot vom 14.02.2023 zugestimmt. 2) Die Mittel sind dem Haushalt 2020/2021 der Invest. Nr. 1442200008 zu entnehmen. | |
| Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 2 Die Linke, 3 FW/FBLS, 2 Grüne, 1 FDP) 2 Nein-Stimmen (2 UWG) |
| TOP 13 | Schulplatz 6 - Kita Albero II Erneuerung des Dachstuhls mit Eindeckung Vergabe von Arbeiten: Dacherneuerung Altbau |
| 1) Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten für die Erneuerung des Dachstuhls mit Eindeckung wird der Firma Karl Ecker aus Neunkirchen, laut Angebot vom 06.04.2023 erteilt. 2) Die Mittel stehen im erweiterten Planansatz für das Haushaltsjahr 2023 bei der Invest. Nr. 1442200008 zur Verfügung. | |
| Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 2 Die Linke, 3 FW/FBLS, 2 Grüne, 1 FDP) 2 Nein-Stimmen (2 UWG) |
| TOP 14 - | |
| TOP 14.1 | Schulplatz 6 - Kita Albero IIErneuerung des Dachstuhls mit EindeckungVergabe von Arbeiten: Herstellung eines Ringbalkens |
| 1) Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zur Herstellung eines Ringbalkens wird der Firma Collet Bauunternehmung GmbH & Co.KG aus Heusweiler, laut Angebot vom 20.04.2023 erteilt. 2) Die Mittel stehen im erweiterten Planansatz für das Haushaltsjahr 2023 bei der Invest. Nr. 1442200008 zur Verfügung. | |
| Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 2 Die Linke, 3 FW/FBLS, 2 Grüne, 1 FDP) 2 Nein-Stimmen (2 UWG) |
| TOP 15 - | |
| TOP 15.1 | Neuanschaffung von zwei Fahrzeugen für den Gemeindebauhof |
| 1. Die Aufträge zur Lieferung von zwei Nutzfahrzeugen Renault Master werden der Firma Nutzfahrzeuge Kreuzer, 66773 Schwalbach, lt. den Angeboten vom 24.04.2023 erteilt. 2. Die benötigten Finanzmittel stehen als Haushaltsrest unter der Invest-Nr. 1171000003 zur Verfügung. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig Das Mitglied Herr Spatazza (SPD) hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. |
| TOP 16 | Sanierung von Kanalhaltungen und Kanalhausanschlüssen in der Hauptstraße -Vergabe von Ingenieurleistungen- |
| Mit dem Ingenieurbüro ToSh Bauingenieur GmbH, Eppelborn, wird ein Ingenieurvertrag zur Sanierung von Kanalhaltungen und Kanalhausanschlüssen im Bereich der Umfeldgestaltung Alberoschule gemäß HOAI 2021, § 44 Ingenieurbauwerke, Honorzone 2, Basissatz, geschlossen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 17 | 2. Nachtrag zur Neufassung der Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) |
| Die Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) wird beschlossen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| TOP 18 | Aufstellung des Bebauungsplanes "REWE Markt Schwalbach/ 8. Änderung Langelänge" Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs |
| 1. Die Gemeinde Schwalbach billigt den Entwurf vom Büro KernPlan zum Bebauungsplan „REWE Markt Schwalbach / 8. Änderung Langelänge“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung. 2. Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Planes und die Begründung öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. 4. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 5. Der Investor wird aufgefordert, einen prüffähigen städtebaulichen Vertrag vorzulegen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen (2 UWG) |