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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 18/2025
Seite 7
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Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025

Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess bürgerfreundlicher zu gestalten.

Was ändert sich?

Ab dem 01. Mai dürfen künftig nur noch digitale Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Gedruckte Fotos können ab dann nicht mehr verarbeitet werden.

In der Praxis bedeutet dies: digitale Passbilderstellung im Fotostudio oder in Fototerminals in den Behörden.

  • Passfotos vom Fotografen: Selbstverständlich dürfen Passfotos weiterhin bei registrierten Fotografen wie den ortsansässigen Fotostudios in Schwalbach erstellt werden, die die Fotos verschlüsselt über eine sichere Cloud den Meldebehörden übermitteln.
  • Passbilder vor Ort: Zukünftig wird es auch möglich sein, Passbilder direkt im Bürgerbüro machen zu lassen. Diese Passbilder werden nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder ist nicht möglich. Für die Dienstleistung wird eine Gebühr von 6 € pro Foto fällig.
  • Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht zulässig.

Da das Bürgerbüro der Gemeinde Schwalbach bereits über die technische Ausstattung zur Erstellung digitaler Passbilder verfügt, gilt die teilweise in der Presse erwähnte Übergangsfrist nicht. Ab dem 01. Mai 2025 können daher keine ausgedruckten Fotos mehr angenommen werden.

Bei der Beantragung von Führerscheinen findet diese Verfahrensweise aktuell (noch) keine Anwendung.