Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess bürgerfreundlicher zu gestalten.
Ab dem 01. Mai dürfen künftig nur noch digitale Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Gedruckte Fotos können ab dann nicht mehr verarbeitet werden.
In der Praxis bedeutet dies: digitale Passbilderstellung im Fotostudio oder in Fototerminals in den Behörden.
Da das Bürgerbüro der Gemeinde Schwalbach bereits über die technische Ausstattung zur Erstellung digitaler Passbilder verfügt, gilt die teilweise in der Presse erwähnte Übergangsfrist nicht. Ab dem 01. Mai 2025 können daher keine ausgedruckten Fotos mehr angenommen werden.
Bei der Beantragung von Führerscheinen findet diese Verfahrensweise aktuell (noch) keine Anwendung.