Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 2. Rate der Abgaben bis zum 15. Mai 2023 auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:
| Kreissparkasse Saarlouis | BIC: KRSADE55XXX |
| IBAN:DE58593501100005320791 | |
| Vereiningte Volksbank | BIC: GENODE51SB2 |
| IBAN: DE31590920003306600019 | |
| -meine VVB | |
| Postbank Saarbrücken | BIC: PBNKDEFF |
| IBAN: DE91590100660010199666 | |
Die nach dem Fälligkeitstermin 15. Mai 2023 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.
Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.
Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden in der 20. Kalenderwoche abgebucht.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).