Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 2. Rate der Abgaben bis zum
15. Mai 2024
auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:
| Kreissparkasse Saarlouis | BIC: KRSADE55XXX IBAN:DE58593501100005320791 |
| Vereiningte Volksbank | BIC: GENODE51SB2 IBAN: DE31590920003306600019 |
| -meine VVB | |
Die nach dem Fälligkeitstermin 15. Mai 2024 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.
Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.
Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden
in der 20. Kalenderwoche
abgebucht.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).