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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 15. Mai 2025

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund der im Jahr 2025 erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheide die fällige 2. Rate der Abgabe bis zum

15. Mai 2025

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC: KRSADE55XXX

IBAN: DE58593501100005320791

Vereinigte Volksbank (VVB)

BIC: GENODE51SB2

IBAN: DE31590920003306600019

Die nach dem Fälligkeitstermin am 15. Mai 2025 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen. Mit Zustellung der Abgabenbescheide für das Jahr 2025 wurden entsprechende Formulare zur Einreichung des SEPA-Lastschriftmandat zugesandt.

Die fälligen Abgaben, für die bereits eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden in der 20. Kalenderwoche

abgebucht.

Diejenigen Grundstückseigentümer die noch keinen Abgabenbescheid der Gemeinde Schwalbach für das Jahr 2025 erhalten haben, sind bis zur Bekanntgabe von der Zahlung der Grundbesitzabgaben befreit. In diesen Fällen wurde seitens der zuständigen Finanzbehörde noch kein Messbetrag, der Voraussetzung für eine neue Veranlagung durch das Steueramt ist, mitgeteilt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung.

(Tel. 06834/571-285 // E-Mail: steueramt@schwalbach-saar.de)