Öffentlicher Teil
| Zu TOP 3. | Benennung von Ausschussmitgliedern |
Die Ausschüsse werden mit folgenden Gemeinderatsmitgliedern besetzt:
| Haupt- und Finanzausschuss | ||
| SPD | Hoen | Oliver |
| SPD | Woll | Martin |
| SPD | Bonner | Peter |
| SPD | Maaß | David |
| SPD | Thome | Peter |
| CDU | Schweitzer | Bernd |
| CDU | Nenno | Dieter |
| CDU | Hoen | Sascha |
| CDU | Wernet | Dana |
| CDU | Fink | Sascha |
| AfD | Kaleta | Marek |
| FW/FBLS | Eiffler | Josef |
| FW/FBLS | Jung | Uwe |
| UWG | Kneib | Michael |
| GFS | Fleury | Rudolf |
| Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten | ||
| SPD | Hoen | Oliver |
| SPD | Woll | Martin |
| SPD | Bonner | Peter |
| SPD | Becker | Robert |
| SPD | Nadler | Rosemarie |
| CDU | Stutz | Gerhard |
| CDU | Graf | Monika |
| CDU | Leidner | Heide |
| CDU | Hoen | Sascha |
| CDU | Teusch | Yvonne |
| AfD | Kaleta | Marek |
| FW/FBLS | Eiffler | Josef |
| FW/FBLS | Pfirmann | Walter |
| UWG | Kneib | Michael |
| GFS | Leinenbach | Karin |
| Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr | ||
| SPD | Theis | Michael |
| SPD | Hesidenz | Christoph |
| SPD | Becker | Robert |
| SPD | Nadler | Rosemarie |
| SPD | Spatazza | Vincenzo |
| CDU | Stutz | Gerhard |
| CDU | Graf | Monika |
| CDU | Hoen | Sascha |
| CDU | Pohl | Matthias |
| CDU | Teusch | Yvonne |
| AfD | Busche | Rainer |
| FW/FBLS | Abel | Hans-Georg |
| FW/FBLS | Jung | Uwe |
| UWG | Willms | Ronny |
| GFS | Leinenbach | Karin |
| Ausschuss für Eigenbetriebe – Innerörtliche Abwasserentsorgung | ||
| SPD | Theis | Michael |
| SPD | Rech | Thorsten |
| SPD | Becker | Robert |
| SPD | Nadler | Rosemarie |
| SPD | Spatazza | Vincenzo |
| CDU | Stutz | Gerhard |
| CDU | Leidner | Heide |
| CDU | Peters-Klein | Sabine |
| CDU | Wernet | Dana |
| CDU | Teusch | Yvonne |
| AfD | Kaleta | Marek |
| FW/FBLS | Eiffler | Josef |
| FW/FBLS | Pfirmann | Walter |
| UWG | Willms | Ronny |
| GFS | Leinenbach | Karin |
| Ausschuss für Eigenbetriebe – Hallenfreibad und Veranstaltungshallen | ||
| SPD | Hoen | Oliver |
| SPD | Woll | Martin |
| SPD | Hesidenz | Christoph |
| SPD | Maaß | David |
| SPD | Thome | Peter |
| CDU | Leidner | Heide |
| CDU | Peters-Klein | Sabine |
| CDU | Wernet | Dana |
| CDU | Fink | Sascha |
| CDU | Pohl | Matthias |
| AfD | Busche | Rainer |
| FW/FBLS | Abel | Hans-Georg |
| FW/FBLS | Jung | Pascal |
| UWG | Kneib | Michael |
| GFS | Fleury | Rudolf |
| Zu 4. | Anpassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schwalbach |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschluss verlassen.
| Zu 5. | Trägerwechsel Großtagespflegestelle Schwalbennest |
Beschluss:
Der Kooperationsvertrag vom 30.09.2022 mit der Meine Lebensräume gGmbH über die Trägerschaft der Großtagespflegestelle Schwalbennest wird zum 31.05.2025 einvernehmlich beendet.
Die Räumlichkeiten der Großtagespflegestelle Schwalbennest werden ab dem 01.06.2025 zur Fortführung als Betreuungseinrichtung untervermietet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 6. | Kostenbeteiligung Neubau Inklusiver Kindergarten Rappelkiste I + II in Saarwellingen |
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufnahme von Kindern in dem neuen Inklusiven Kindergarten „Rappelkiste I + II“ der
Lebenshilfe Kreisvereinigung Saarlouis e.V. (Standort Saarwellingen) zu
unterzeichnen, sobald diese der Verwaltung vorliegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 7. | Kommunale Wärmeplanung |
hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Kommunen Bous und Ensdorf
Beschluss:
Die Gemeinde Schwalbach stimmt dem „öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsumsetzungsgesetz Saarland in den Gemeinden Schwalbach, Ensdorf und Bous“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 8. | Antrag auf Zuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2025 |
Beschluss:
Die Gemeinde Schwalbach beantragt für das Haushaltsjahr 2025 Zuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt.
Die vorstehenden Zuweisungen werden ausschließlich für Investitionen verwendet und sind im Haushalt 2025 entsprechend veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 9. | Feststellung des Jahresabschlusses für den Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2022 |
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den „Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt
mit einer Bilanzsumme von — 32.859.635,22 €.
Die Erträge belaufen sich auf — 3.821.937,76 €
und die Aufwendungen auf — 4.013.285,16 €.
Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von -191.347,40 € aus.
2. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 191.347,40 € wird wie folgt ausgeglichen:
Vortrag auf neue Rechnung — 191.347,40 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 10. | Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2023 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach |
Beschluss:
Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach wird an den Wirtschaftsprüfer, Herrn Hafner, Saarbrücken, entsprechend dem Angebot vom 14.04.2025 erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 11. | Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023 |
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt
| mit einer Bilanzsumme von | 4.534.257,98 €. |
| Die Erträge belaufen sich auf | 911.886,31 € |
| und die Aufwendungen auf | 1.102.536,51 €. |
| Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von | -190.650,20 € |
aus.
2. Ergebnisverwendung 2023
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 190.650,20 € gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt ausgeglichen:
Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde — 190.650,20 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 12. | Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023 |
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt
| mit einer Bilanzsumme von | 3.626.755,35 €. |
| Die Erträge belaufen sich auf | 288.221,20 € |
| und die Aufwendungen auf | 1.410.908,76 €. |
| Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von | -1.122.687,56 € |
aus.
2. Ergebnisverwendung 2023
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.122.687,56 € wird gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt ausgeglichen:
Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde — 1.122.687,56 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 13. Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2024 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“
Beschluss:
Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach wird an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, entsprechend dem Angebot vom 17.04.2025 erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 14. | Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2024 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen“ |
Beschluss:
Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach wird an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 17.04.2025 erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 15. | Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für "Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 |
Beschluss:
a) Dem Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt:
Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| 2025 | 2026 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | ||
| in den Erträgen auf | 4.369.154 € | 4.369.154 € |
| in den Aufwendungen auf | 4.439.538 € | 4.447.711 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | ||
| in den Einnahmen auf | 2.875.000 € | 2.595.000 € |
| in den Ausgaben auf | 2.875.000 € | 2.595.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 1.810.000 € | 1.530.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.
b)
Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 16. | Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 |
Beschluss:
a)
Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025/2026
wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt:
Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| 2025 | 2026 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt |
|
|
| in den Erträgen auf | 728.980 € | 728.980 € |
| in den Aufwendungen auf | 1.044.446 € | 983.175 € |
|
|
|
| Der Vermögensplan wird festgesetzt |
|
|
| in den Einnahmen auf | 850.966 € | 415.195 € |
| in den Ausgaben auf | 850.966 € | 415.195 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.
b)
Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 17. | Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 |
Beschluss:
a)
Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025/2026
wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt:
Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| 2025 | 2026 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | ||
| in den Erträgen auf | 258.506 € | 258.506 € |
| in den Aufwendungen auf | 1.248.845 € | 1.240.188 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | ||
| in den Einnahmen auf | 1.488.372 € | 1.074.815 € |
| in den Ausgaben auf | 1.488.372 € | 1.074.815 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.
b)
Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 18. | Haushalt 2025/2026 |
Beschluss:
Ergebnishaushalt 2025/2026
Dem Ergebnishaushalt 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Investitionsprogramm 2025 bis 2029
Dem Investitionsprogramm 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Umschichtungen zu vorhandenen Haushaltsresten
| - | Lfd.Nr. 28 – Großwaldpark Schwalbach | - 80.000 € |
| - | Lfd.Nr. 70 – Brandschutz Matth.-Kohn-Haus Hülzweiler | + 80.000 € |
| - | Lfd.Nr. 26 – ISEK | - 80.000 € |
| - | Lfd.Nr. 28 – Großwaldpark Schwalbach | + 80.000 € |
| - | Lfd.Nr. 26 – ISEK | - 50.000 € |
| - | auf neu Marktplatzgestaltung Elm -Planansatz- | + 50.000 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Finanzhaushalt 2025/2026
Dem Finanzhaushalt 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellenplan 2025/2026
Dem ergänzten Stellenplan 2025/2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Forstwirtschaftsplan
Dem Forstwirtschaftsplan 2025/2026 (incl. Hauungsplan) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Haushaltssatzung
Der Haushaltssatzung 2025/2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 19. | Austausch von Leuchtmitteln in U-Form - 3. BA |
Vergabe von Arbeiten
Beschluss:
| 1. | Der Auftrag zur Durchführung der Leistungen für den Austausch von Leuchten mit LMU-Leuchtstofflampen in allen Gemeindebezirken wird der Fa. energis GmbH, Heinrich-Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, gemäß Angebot vom 18.02.2025 erteilt. |
| 2. | Die erforderlichen Mittel werden dem Produkt-/ Sachkonto 541000-523293 entnommen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 20. | Laurentiusschule - oberes Gebäude |
Umnutzung zur FGTS
Vergabe von Arbeiten
a) Allgemeiner Abbruch und Demontage
b) Sanitär- und Heizungsinstallation
c) Elektroarbeiten
d) Erd-Maurer-Betonarbeiten
e) Fensterarbeiten
Beschluss:
1a) Der Auftrag für den allgemeinen Abbruch und Demontage zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Recycling Zentrum Grünstadt GmbH aus Grünstadt, laut Angebot vom 31.03.2025 erteilt.
1b) Der Auftrag zur Durchführung der Sanitär- und Heizungsinstallation zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Klein und Gebhardt GmbH aus Dillingen, laut Angebot vom 09.04.2025 erteilt.
1c) Der Auftrag zur Durchführung der Elektroarbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Montum Elektrotechnik GmbH aus Schiffweiler, laut Angebot vom 14.04.2025 erteilt.
1d) Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten für die Erd-Maurer-Betonarbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma bannwegBau GmbH aus Saarlouis, laut Angebot vom 23.04.2025 erteilt.
1e) Der Auftrag zur Durchführung der Fensterarbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Backes Metallbau GmbH aus Wadern-Büschfeld, laut Angebot vom 11.04.2025 erteilt.
2) Die erforderlichen Mittel für die Arbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule werden unter der Invest. Nr. 1321000004 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 21. | Sanierung von Straßen 2025 -Vergabe von Arbeiten |
Beschluss:
| 1. | Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Sanierung von Straßen 2025“, wird der Fa. Dittgen Bauunternehmen GmbH aus Schmelz zu ihrem Angebot vom 29.04.2025 erteilt. |
| 2. | Die Mittel für die Sanierung von Straßen 2025 werden dem Ergebnishaushalt, Produkt-Sachkonto 541000.523203, entnommen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 22. | Kanal- und Straßensanierung "Mandelbaumstraße" |
-Vergabe von Arbeiten-
Beschluss:
| 1. | Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanal- und Straßensanierung Mandelbaumstraße“ wird der Fa. Kruchten Bau GmbH aus Merzig zu ihrem Angebot vom 23.04.2025 erteilt. |
| 2. | Die Mittel für die Kanalsanierung werden dem Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2025/2026 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung, Investitions-Nr. 1301000005, entnommen. |
| 3. | Die Mittel für die Straßensanierung werden dem Haushaltsplan 2025/2026, Investitions-Nr. 1362100006, entnommen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 23. | Kanalsanierungen in verschiedenen Straßen in Hülzweiler |
-Vergabe von Arbeiten-
Beschluss:
| 1. | Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanalsanierung im Gemeindebezirk Hülzweiler“ wird der Fa. Hans Geimer GmbH aus Saarlouis zu ihrem Angebot vom 23.04.2025 erteilt. |
| 2. | Die örtliche Bauüberwachung der Maßnahme „Kanalsanierung im Gemeindebezirk Hülzweiler“ wird dem Ingenieurbüro Hans + Partner aus Völklingen übertragen. |
| 3. | Die Mittel für die „Kanalsanierung im Gemeindebezirk Hülzweiler“ werden dem Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2025/2026 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung, Investitions-Nr. 1301000006, entnommen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 24. | Nahwärmeversorgung Elm |
-Anbindung rote Schule, weiße Schule und Feuerwehrgerätehaus Elm-
Beschluss:
Die Anbindung der Liegenschaften der Roten Schule (Bachtalstraße 149 - 153) sowie des Feuerwehrgerätehauses Elm an die Nahwärmeinsel Elm durch die GWBS wird befürwortet. Die GWBS werden gebeten, eine detaillierte Planung vorzulegen, in der die Trassenführung sowie der notwendige Aufwand für die Anschlüsse der beschriebenen gemeindeeigenen Liegenschaften dargestellt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 25. | Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.03.2025 -öffentlicher Teil- |
Beschluss:
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig