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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2025

Öffentlicher Teil

Zu TOP 3.

Benennung von Ausschussmitgliedern

Die Ausschüsse werden mit folgenden Gemeinderatsmitgliedern besetzt:

Zu 4.

Anpassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schwalbach

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschluss verlassen.

Zu 5.

Trägerwechsel Großtagespflegestelle Schwalbennest

Beschluss:

Der Kooperationsvertrag vom 30.09.2022 mit der Meine Lebensräume gGmbH über die Trägerschaft der Großtagespflegestelle Schwalbennest wird zum 31.05.2025 einvernehmlich beendet.

Die Räumlichkeiten der Großtagespflegestelle Schwalbennest werden ab dem 01.06.2025 zur Fortführung als Betreuungseinrichtung untervermietet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 6.

Kostenbeteiligung Neubau Inklusiver Kindergarten Rappelkiste I + II in Saarwellingen

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die

Aufnahme von Kindern in dem neuen Inklusiven Kindergarten „Rappelkiste I + II“ der

Lebenshilfe Kreisvereinigung Saarlouis e.V. (Standort Saarwellingen) zu

unterzeichnen, sobald diese der Verwaltung vorliegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 7.

Kommunale Wärmeplanung

hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Kommunen Bous und Ensdorf

Beschluss:

Die Gemeinde Schwalbach stimmt dem „öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsumsetzungsgesetz Saarland in den Gemeinden Schwalbach, Ensdorf und Bous“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 8.

Antrag auf Zuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2025

Beschluss:

Die Gemeinde Schwalbach beantragt für das Haushaltsjahr 2025 Zuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt.

Die vorstehenden Zuweisungen werden ausschließlich für Investitionen verwendet und sind im Haushalt 2025 entsprechend veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 9.

Feststellung des Jahresabschlusses für den Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den „Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt

mit einer Bilanzsumme von  —  32.859.635,22 €.

Die Erträge belaufen sich auf  —  3.821.937,76 €

und die Aufwendungen auf  —  4.013.285,16 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von -191.347,40 € aus.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 191.347,40 € wird wie folgt ausgeglichen:

Vortrag auf neue Rechnung  — 191.347,40 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.

Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2023 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach

Beschluss:

Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach wird an den Wirtschaftsprüfer, Herrn Hafner, Saarbrücken, entsprechend dem Angebot vom 14.04.2025 erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 11.

Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023

Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt

mit einer Bilanzsumme von

4.534.257,98 €.

Die Erträge belaufen sich auf

911.886,31 €

und die Aufwendungen auf

1.102.536,51 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von

aus.

2. Ergebnisverwendung 2023

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 190.650,20 € gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt ausgeglichen:

Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde  —  190.650,20 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 12.

Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023

Beschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt

mit einer Bilanzsumme von

3.626.755,35 €.

Die Erträge belaufen sich auf

288.221,20 €

und die Aufwendungen auf

1.410.908,76 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von

aus.

2. Ergebnisverwendung 2023

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.122.687,56 € wird gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt ausgeglichen:

Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde  — 1.122.687,56 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 13. Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2024 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“

Beschluss:

Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach wird an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, entsprechend dem Angebot vom 17.04.2025 erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 14.

Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2024 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen“

Beschluss:

Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach wird an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 17.04.2025 erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 15.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für "Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2025/2026

Beschluss:

a) Dem Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt:

Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

2025

2026

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

4.369.154 €

4.369.154 €

in den Aufwendungen auf

4.439.538 €

4.447.711 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

2.875.000 €

2.595.000 €

in den Ausgaben auf

2.875.000 €

2.595.000 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

1.810.000 €

1.530.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf

200.000 €

200.000 €

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Werkleitung
Schwalbach, 28.05.2025
Weber Bürgermeister

b)

Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 16.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2025/2026

Beschluss:

a)

Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025/2026

wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt:

Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

2025

2026

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

728.980 €

728.980 €

in den Aufwendungen auf

1.044.446 €

983.175 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

850.966 €

415.195 €

in den Ausgaben auf

850.966 €

415.195 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Werkleitung
Schwalbach, 28.05.2025
Weber
Bürgermeister

b)

Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 17.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach" für die Wirtschaftsjahre 2025/2026

Beschluss:

a)

Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025/2026

wird mit nachfolgenden Festsetzungen zugestimmt:

Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

2025

2026

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

258.506 €

258.506 €

in den Aufwendungen auf

1.248.845 €

1.240.188 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

1.488.372 €

1.074.815 €

in den Ausgaben auf

1.488.372 €

1.074.815 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf

200.000 €

200.000 €

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Werkleitung
Schwalbach, 28.05.2025
Weber
Bürgermeister

b)

Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für alle geplanten Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 18.

Haushalt 2025/2026

Beschluss:

Ergebnishaushalt 2025/2026

Dem Ergebnishaushalt 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Investitionsprogramm 2025 bis 2029

Dem Investitionsprogramm 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Umschichtungen zu vorhandenen Haushaltsresten

-

Lfd.Nr. 28 – Großwaldpark Schwalbach

- 80.000 €

-

Lfd.Nr. 70 – Brandschutz

Matth.-Kohn-Haus Hülzweiler

-

Lfd.Nr. 26 – ISEK

- 80.000 €

-

Lfd.Nr. 28 – Großwaldpark Schwalbach

+ 80.000 €

-

Lfd.Nr. 26 – ISEK

- 50.000 €

-

auf neu Marktplatzgestaltung Elm

-Planansatz-

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Finanzhaushalt 2025/2026

Dem Finanzhaushalt 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Stellenplan 2025/2026

Dem ergänzten Stellenplan 2025/2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Forstwirtschaftsplan

Dem Forstwirtschaftsplan 2025/2026 (incl. Hauungsplan) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Haushaltssatzung

Der Haushaltssatzung 2025/2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 19.

Austausch von Leuchtmitteln in U-Form - 3. BA

Vergabe von Arbeiten

Beschluss:

1.

Der Auftrag zur Durchführung der Leistungen für den Austausch von Leuchten mit LMU-Leuchtstofflampen in allen Gemeindebezirken wird der Fa. energis GmbH, Heinrich-Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, gemäß Angebot vom 18.02.2025 erteilt.

2.

Die erforderlichen Mittel werden dem Produkt-/ Sachkonto 541000-523293 entnommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 20.

Laurentiusschule - oberes Gebäude

Umnutzung zur FGTS

Vergabe von Arbeiten

a) Allgemeiner Abbruch und Demontage

b) Sanitär- und Heizungsinstallation

c) Elektroarbeiten

d) Erd-Maurer-Betonarbeiten

e) Fensterarbeiten

Beschluss:

1a) Der Auftrag für den allgemeinen Abbruch und Demontage zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Recycling Zentrum Grünstadt GmbH aus Grünstadt, laut Angebot vom 31.03.2025 erteilt.

1b) Der Auftrag zur Durchführung der Sanitär- und Heizungsinstallation zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Klein und Gebhardt GmbH aus Dillingen, laut Angebot vom 09.04.2025 erteilt.

1c) Der Auftrag zur Durchführung der Elektroarbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Montum Elektrotechnik GmbH aus Schiffweiler, laut Angebot vom 14.04.2025 erteilt.

1d) Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten für die Erd-Maurer-Betonarbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma bannwegBau GmbH aus Saarlouis, laut Angebot vom 23.04.2025 erteilt.

1e) Der Auftrag zur Durchführung der Fensterarbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Backes Metallbau GmbH aus Wadern-Büschfeld, laut Angebot vom 11.04.2025 erteilt.

2) Die erforderlichen Mittel für die Arbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule werden unter der Invest. Nr. 1321000004 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 21.

Sanierung von Straßen 2025 -Vergabe von Arbeiten

Beschluss:

1.

Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Sanierung von Straßen 2025“, wird der Fa. Dittgen Bauunternehmen GmbH aus Schmelz zu ihrem Angebot vom 29.04.2025 erteilt.

2.

Die Mittel für die Sanierung von Straßen 2025 werden dem Ergebnishaushalt, Produkt-Sachkonto 541000.523203, entnommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 22.

Kanal- und Straßensanierung "Mandelbaumstraße"

-Vergabe von Arbeiten-

Beschluss:

1.

Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanal- und Straßensanierung Mandelbaumstraße“ wird der Fa. Kruchten Bau GmbH aus Merzig zu ihrem Angebot vom 23.04.2025 erteilt.

2.

Die Mittel für die Kanalsanierung werden dem Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2025/2026 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung, Investitions-Nr. 1301000005, entnommen.

3.

Die Mittel für die Straßensanierung werden dem Haushaltsplan 2025/2026, Investitions-Nr. 1362100006, entnommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 23.

Kanalsanierungen in verschiedenen Straßen in Hülzweiler

-Vergabe von Arbeiten-

Beschluss:

1.

Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanalsanierung im Gemeindebezirk Hülzweiler“ wird der Fa. Hans Geimer GmbH aus Saarlouis zu ihrem Angebot vom 23.04.2025 erteilt.

2.

Die örtliche Bauüberwachung der Maßnahme „Kanalsanierung im Gemeindebezirk Hülzweiler“ wird dem Ingenieurbüro Hans + Partner aus Völklingen übertragen.

3.

Die Mittel für die „Kanalsanierung im Gemeindebezirk Hülzweiler“ werden dem Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2025/2026 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung, Investitions-Nr. 1301000006, entnommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 24.

Nahwärmeversorgung Elm

-Anbindung rote Schule, weiße Schule und Feuerwehrgerätehaus Elm-

Beschluss:

Die Anbindung der Liegenschaften der Roten Schule (Bachtalstraße 149 - 153) sowie des Feuerwehrgerätehauses Elm an die Nahwärmeinsel Elm durch die GWBS wird befürwortet. Die GWBS werden gebeten, eine detaillierte Planung vorzulegen, in der die Trassenführung sowie der notwendige Aufwand für die Anschlüsse der beschriebenen gemeindeeigenen Liegenschaften dargestellt wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 25.

Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.03.2025 -öffentlicher Teil-

Beschluss:

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig