Zu 3. Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Beschluss:
Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herrn Christian Fritz, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 (2) KSVG.
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.
Zu 4. Nachbesetzung von Ausschüssen
Beschluss:
Anstelle von Herrn Christoph Hesidenz wird Herr Christian Fritz in den Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr und in den Ausschuss für Eigenbetriebe – Hallenfreibad und Veranstaltungshallen benannt.
Zu 5. Bestimmung von Mitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
Beschluss:
Unterzeichnungsberechtigt für die Niederschriften des Ausschusses für Eigenbetriebe – Hallenfreibad und Veranstaltungshallen ist anstelle von Herrn Christoph Hesidenz nun Herr Christian Fritz.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6. Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Schwalbach
Beschluss:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Schwalbach hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Saarlandes, den ergänzenden Satzungen und den ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Schwalbach.
Der Jahresabschluss 2021 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Schwalbach.
1. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum
31.12.2021:
| Vermögensrechnung | |
| Bilanzsumme zum 31.12.2021 | 92.402.428,86 € |
| Eigenkapital zum 31.12.2021 | 37.346.739,45 € |
| davon | |
| Allgemeine Rücklage | 32.568.799,42 € |
| Ausgleichsrücklage | 0,00 € |
| Ergebnisvortrag 2020 - vor Verwendung | + 2.697.513,43 € |
| Jahresüberschuss 2021 | + 2.080.426,60 € |
| Ergebnisrechnung | |
| Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 30.974.589,55 € |
| Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 28.378.885,70 € |
| Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit | + 2.595.703,85 € |
| Finanzerträge | 134.114,52 € |
| Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen | - 649.391,77 € |
| Finanzergebnis | - 515.277,25 € |
| Jahresergebnis (Überschuss) | + 2.080.426,60 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Mitglied Herr Theis (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
2. Der Jahresüberschuss ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt zu verwenden:
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 2.080.426,60 € ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Mitglied Herr Theis (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021:
Nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2021 wird die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Mitglied Herr Theis (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu 7. 1. Nachtragshaushalt 2026 – Beschlussfassung
Beschluss:
• Ergebnishaushalt zum 1. NTHH 2026
Dem Ergebnishaushalt zum 1.NTHH 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird
in vorliegender Fassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
• Investitionsprogramm zum 1. NTHH 2026
Dem Investitionsprogramm zum 1.NTHH 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird
in vorliegender Fassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
• Finanzhaushalt zum 1. NTHH 2026
Dem Finanzhaushalt zum 1.NTHH 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 wird
in vorliegender Fassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
• Stellenplan
Der Stellenplan gilt in der am 28.05.2025 beschlossenen Fassung des Doppelhaushaltes 2025/2026 unverändert weiter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ø Forstwirtschaftsplan
Der Forstwirtschaftsplan gilt in der am 28.05.2025 beschlossenen Fassung des Doppelhaushaltes 2025/2026 unverändert weiter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ø Haushaltssatzung zum 1. NTHH 2026
Der Haushaltssatzung zum 1. NTHH 2026 wird
in vorliegender Fassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 8. Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Schwalbach.
Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 01.01.2026.
Beschluss:
Es wird vorgeschlagen die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Schwalbach gem. beigefügter Übersicht auszuzahlen.
| Funktion | Monatlicher Teilbetrag ab 01.01.2026 | Gesamtbetrag ab 01.01.2026 |
| Wehrführung | ||
| Wehrführer | 322,50 € | 3.870,00 € |
| stellv. Wehrführer | 161,25 € | 1.935,00 € |
| Gde. Warte | ||
| Gde. Atemschutzwart | 80,00 € | 960,00 € |
| Gde. Funkwart | 80,00 € | 960,00 € |
| Gde. Jugendwart | 80,00 € | 960,00 € |
| Löschbezirk Schwalbach/Griesborn | ||
| Löschbezirksführer | 150,00 € | 1.800,00 € |
| stellv. Löschbezirksführer | 75,00 € | 900,00 € |
| Gerätewart | 80,00 € | 960,00 € |
| Jugendwart | 80,00 € | 960,00 € |
| Löschbezirk Elm | ||
| Löschbezirksführer | 150,00 € | 1.800,00 € |
| stellv. Löschbezirksführer | 75,00 € | 900,00 € |
| Gerätewart | 80,00 € | 960,00 € |
| Jugendwart | 80,00 € | 960,00 € |
| Löschbezirk Hülzweiler | ||
| Löschbezirksführer | 150,00 € | 1.800,00 € |
| stellv. Löschbezirksführer | 75,00 € | 900,00 € |
| Gerätewart | 80,00 € | 960,00 € |
| Jugendwart | 80,00 € | 960,00 € |
| Sonstige | ||
| Gde. Schlauchwart | 40,00 € | 480,00 € |
| Gde. Kleiderwart | 40,00 € | 480,00 € |
| Kinderfeuerwehr | 40,00 € | 480,00 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 9. Kita Pusteblume
Vergabe von Arbeiten
-Freianlagen Nachtrag-
Beschluss:
Der Auftrag zu dem geprüften Nachtragsangebot 28, Nachtrag 3, wird der Firma Gartenwelten Thomas Hau GmbH, Friedrichsthal, laut Angebot vom 27.04.2026 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen (11 SPD, 11 CDU,
1 AfD, 2 FW/FBLS,
2 GfS)
2 Nein-Stimmen (2 UWG)
Zu 10. Feuerwehrgerätehaus Elm
Grundsatzentscheidungen
Beschluss:
| 1. | Die Gebäude „Weiße Schule“ und das Wohnhaus, Bachtalstraße 149 und 151 werden aufgegeben und für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses abgebrochen. |
| 2. | Dem Neubau am Standort der Weißen Schule/Wohnhaus wird zugestimmt, das neue Feuerwehrgerätehaus soll in der vorgestellten Form weiter ausgeplant werden. |
| 3. | Für die nutzungsberechtigten Vereine der weißen Schule soll, bereits ab der Bauphase, eine anderweitige Unterbringung angeboten werden. |
| 4. | Für die Bewohner des Wohnhauses Bachtalstraße 151 soll im Gde.-Bezirk Elm alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 11. Laurentiusschule - oberes Gebäude Umnutzung zur FGTS
Hier: Vergabe von Arbeiten – Brandwarnanlage
Beschluss:
| 1. | Der Auftrag für die Installation einer Brandwarnanlage zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule wird der Firma Infotec Stutz aus Mettlach, laut Angebot vom 19.05.2026 erteilt. |
| 2. | Die erforderlichen Mittel für die Arbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule werden unter der Invest. Nr. 1321000004 zur Verfügung gestellt. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 12. Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.03.2026 -öffentlicher Teil-
Beschluss:
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 13. Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.04.2026 -öffentlicher Teil-
Beschluss:
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig