Anlässlich einer in der Gemarkung Schwalbach beantragten Liegenschaftsvermessung (GF 3713/24) findet für die Flurstücke Nr. 166/1, 103/3 und 242/167 ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Mittwoch, 22.07.2024, 10:00 Uhr
Ort / Treffpunkt:
Schulstraße 52, 66773 Schwalbach
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.