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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Schwalbach

Anlässlich einer in der Gemarkung Schwalbach beantragten Liegenschaftsvermessung (GF 3713/24) findet für die Flurstücke Nr. 166/1, 103/3 und 242/167 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am:

Mittwoch, 22.07.2024, 10:00 Uhr

Ort / Treffpunkt:

Schulstraße 52, 66773 Schwalbach

Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Saarlouis, den 01.07.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Zentrale Außenstelle Saarlouis
Kaibelstraße 4-6; 66740 Saarlouis
i. A. Groß