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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 29/2025
Seite 6
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„Was kann man gegen Ratten unternehmen?“

Wander- und Hausratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden.

Eine gewöhnliche Wanderratte kann pro Jahr bis zu 80 Nachkommen hervorbringen. Deshalb werden in der Gemeinde Schwalbach bereits seit mehreren Jahren Giftköder in Abwasserschächte und Bachläufen platziert, um eine Rattenplage präventiv zu verhindern. Bereits heute kommen knapp zwei Ratten auf jeden Einwohner in Deutschland, schätzen Experten. Deshalb müssen die Kommunen Köder auslegen, denn Ratten können Krankheiten auf Menschen und Tier übertragen. Gefundene tote Ratten sollten wegen der Infektionsgefahr auf keinen Fall berührt werden.

Die Bekämpfung der Rattenpopulation seitens der Gemeinde insbesondere in öffentlichen Kanälen und Bachläufen kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken ebenfalls Ihrer in § 2 der Verordnung über die Rattenbekämpfung genannten Verpflichtung zur Vorbeugung vor Rattenbefall und Rattenbekämpfung nachkommen.

Eine effiziente Vorbeugung ist der Bekämpfung allerdings auf jeden Fall vorzuziehen. Dies bedeutet, dass man den Ratten die Nahrungsgrundlage entziehen muss.

Was kann man also tun? Man sollte möglichst verhindern, dass Fleisch- und Nudelreste auf dem Kompost im Garten landen. Auch Fleischbrühe, Wurstreste und Eier gehören zu den von Ratten bevorzugten Lebensmitteln und sollten nur im Hausmüll entsorgt werden. Das heißt, zum Kompostieren sollte man lediglich pflanzliche Abfälle aus Küche und Garten verwenden. Des Weiteren sollten Lagerräume und Schuppen für Lebens- und Futtermittel für Ratten unzugänglich verschlossen sein.

Häufiger oberirdischer Aufenthalt von Ratten lässt auf Abfälle im Freien schließen, denn auch dort gelagerte Müllsäcke mit Essensresten ziehen Ratten an. Zudem dürfen Lebensmittelreste keinesfalls durch beispielsweise Toiletten oder Spülbecken in die Kanalisation geleitet werden. Landwirte werden gebeten, ihre Silagen abzudecken. Befinden sich die Ratten jedoch im Haus, sollte man sich an einen Kammerjäger wenden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Ortspolizeibehörde Schwalbach unter der Telefonnummer 06834-571162 gerne zur Verfügung.