Aufgrund des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Veranstaltung „Hülzweiler Kirmes 2022“ für die Talstraße, im Gemeindebezirk Hülzweiler, von der Einmündung Laurentiusstraße bis Ecke Hang-/Tempelstraße, Vollsperrung angeordnet. Die Sperrung gilt für die Zeit vom 10.08.2022 bis 18.08.2022.
In o.g. Zeitraum wird in der Feldstraße Einbahnverkehr in Fahrtrichtung Bergstraße angeordnet.
Für die Zeit der Sperrung wird für die Tempelstraße in Fahrtrichtung Talstraße und für die Talstraße in Fahrtrichtung Rosenstraße Einbahnverkehr angeordnet. Gleichzeitig wird für die Tempelstraße und Talstraße rechtsseitig Haltverbot angeordnet.
Der Kindergartenweg wird für Fahrzeuge aller Art gesperrt, ausgenommen davon ist nur der Anliegerverkehr.
In der Dürerstraße wird ein absolutes, einseitiges Halteverbot, rechtsseitig in Fahrtrichtung Tempelstraße angeordnet.
Die Hangstraße wird ab Samstag, 13.08.2022, um 08:00 Uhr von der Rosenstraße kommend im Bereich der Einfahrt zum Marktplatz für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt und gleichzeitig in den Einmündungsbereichen Rosenstraße und Talstraße als Sackgasse ausgeschildert. In der Hangstraße wird von der Talstraße kommend rechtsseitig und von der Rosenstraße kommend linksseitig Haltverbot angeordnet.
In der Stephan-Schäfer-Straße wird das bestehende eingeschränkte Halteverbot bis zum 18.08.2022 in ein absolutes Halteverbot abgeändert.
In der Nußholzerstraße wird am Samstag, 13.08.2022, in der Zeit von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr beidseitig Haltverbot angeordnet.
Mit der Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen wird diese verkehrsrechtliche Anordnung wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.