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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 30/2023
Seite 6
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Befahren Friedhöfe

Auf dem Friedhof Derlen wird seit längerem beobachtet, dass Friedhofsbesucher in ihren privaten PKWs und dies betrifft bei weitem nicht nur gehbehinderte Menschen, mit ihrem PKW bis zu den Gräbern fahren.

Grundsätzlich ist es auf allen gemeindlichen Friedhöfen nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und solche Fahrzeuge, die als Transportmittel für besonders schwere oder besonders sperrige Gegenstände für die Grabherrichtung zwingend benötigt werden.

Das Befahren der gemeindeeigenen Friedhöfe mit privaten PKWs künftig nicht erlaubt und bei Zuwiderhandlungen müssen die betreffenden Fahrzeugführer mit einem Bußgeldverfahren rechnen.