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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 16. August 2022

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 3. Rate der Abgaben bis zum

16. August 2022

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC:

KRSADE55XXX

IBAN:

DE58593501100005320791

Vereiningte Volksbank

BIC:

GENODE51SB2

IBAN:

DE31590920003306600019

-meine VVB

Postbank Saarbrücken

BIC:

PBNKDEFF

IBAN:

DE91590100660010199666

Die nach dem Fälligkeitstermin 16. August 2022 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 33. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).

Finanzen  —  Schwalbach, 28.07.2022
Fachgebiet 2/B
Steuerwesen
Fachbereich I