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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung werden hiermit anlässlich der Veranstaltung „Hülzweiler Kirmes 2023“ und der damit einhergehenden Vollsperrung der Laurentiusstraße zwischen Einmündung „Zur Turnhalle“ und Einmündung „Talstraße“ vom 12.08.2023 bis 17.08.2023 erfolgen nachstehende verkehrsrechtliche Anordnungen.

In o.g. Zeitraum wird für die Umleitungsstrecke 1 angeordnet:

  • Einrichtung eines einseitigen Halteverbots in der Straße „Zur Turnhalle“
  • in der Stephan-Schäfer-Straße wird das bestehende einseitige eingeschränkte Halteverbot in ein einseitiges absolutes Halteverbot geändert
  • die Straße „Zum Schützenberg“ wird ab der „Feldstraße“ in Fahrtrichtung „Laurentiusstraße“ vollgesperrt
  • in der „Feldstraße“ wird in Fahrtrichtung „Bergstraße“ Einbahnverkehr und auf der rechten Seite absolutes Halteverbot angeordnet

In o.g. Zeitraum wird für die Umleitungsstrecke 2 angeordnet:

  • in der „Moosbergstraße“ wird in Fahrtrichtung „Rosenstraße“ Einbahnverkehr und auf der rechten Seite absolutes Halteverbot angeordnet
  • in der „Rosenstraße“ wird in Fahrtrichtung „Saarwellinger Straße“ Einbahnverkehr und auf der rechten Seite absolutes Halteverbot angeordnet

Sonstige Anordnungen:

  • vom 09.08.23 bis 17.08.2023 wird in der „Talstraße“ von Einmündung „Laurentiusstraße“ bis Ecke „Hang-/Tempelstraße“ eine Vollsperrung angeordnet
  • der Marktplatz Hülzweiler wird ebenfalls im Zeitraum 09.08. bis 17.08.23 vollgesperrt
  • in der „Tempelstraße“ in Fahrtrichtung „Talstraße sowie in der „Talstraße“ ab der Kreuzung „Hang-/Tempelstraße“ in Fahrtrichtung „Rosenstraße“ wird vom 12.08.23 bis 17.08.23 Einbahnverkehr angeordnet. Zusätzlich wird in der „Dürerstraße“, Tempelstraße“ und „Talstraße“ (im Bereich Einbahnverkehr) auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot angeordnet
  • die „Hangstraße“ wird ab Samstag, 12.08.2023, um 08:00 Uhr von der „Rosenstraße“ kommend zwischen der Einfahrt zum Marktplatz und der „Talstraße“ für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt und gleichzeitig im Einmündungsbereich „Rosenstraße“ als Sackgasse ausgeschildert. Zusätzlich wird in der „Hangstraße“ von Einfahrt „Rosenstraße“ bis Ende Hausnummer 7 linksseitig und von Hausnummer 7 bis zur Vollsperrung rechtsseitig ein Halteverbot angeordnet
  • in der „Nußholzerstraße“ wird am Samstag, 12.08.2023, in der Zeit von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr beidseitig Haltverbot angeordnet

Mit der Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen wird diese verkehrsrechtliche Anordnung wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Schwalbach, den 18.07.2023
DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
Gez. Hans-Joachim Neumeyer