Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung werden hiermit anlässlich der Veranstaltung „Hülzweiler Kirmes 2024“ und der damit einhergehenden Vollsperrung der Laurentiusstraße von Hausnummer 82 bis zur Einmündung „Zur Turnhalle“ vom 10.08.2024 bis 15.08.2024 folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet.
Für o.g. Zeitraum wird angeordnet:
1. Busumleitungsstrecke (Richtung Saarlouis):
- beidseitiges Haltverbot in der gesamten Straße „Zur Turnhalle“ und Einbahnverkehr von der Laurentiusstraße kommend bis zur Kita St. Laurentius
- in der Stephan-Schäfer-Straße ein beidseitiges absolutes Haltverbot
- die Straße „Zum Schützenberg“ wird vollgesperrt
- für die Feldstraße in Fahrtrichtung Bergstraße Einbahnverkehr, auf der rechten Seite einseitiges und ab der Einmündung Laurentiusstraße beidseitiges absolutes Haltverbot
- in der Bergstraße in dem Bereich zwischen der Laurentiusstraße und Feldstraße ein beidseitiges absolutes Haltverbot
2. Busumleitungsstrecke (Richtung Schwalbach/Saarwellingen):
- in der Moosbergstraße Fahrtrichtung Rosenstraße Einbahnverkehr und auf der rechten Seite absolutes Haltverbot
- in der Rosenstraße Fahrtrichtung Saarwellinger Straße Einbahnverkehr und auf der rechten Seite absolutes Haltverbot
- in der Rosenstraße im Bereich zwischen Dürerstraße und Siedlungsstraße sowie zwischen Hangstraße und Saarwellinger Straße beidseitiges absolutes Haltverbot
- in der Rosenstraße von Siedlungsstraße bis Saarwellinger Straße auf der rechten Seite absolutes Haltverbot
3. Sonstige verkehrsrechtliche Maßnahmen:
- in der Tempelstraße in Fahrtrichtung Talstraße sowie in der Talstraße ab der Kreuzung Hang-/Tempelstraße in Fahrtrichtung Rosenstraße wird Einbahnverkehr angeordnet
- in der Dürerstraße, Tempelstraße und Talstraße wird auf der rechten Seite ein absolutes Haltverbot angeordnet
- die Hangstraße wird von der Rosenstraße kommend zwischen der Einfahrt zum Marktplatz und der Talstraße für den gesamten Fahrzeugverkehr vollgesperrt und gleichzeitig im Einmündungsbereich Rosenstraße als Sackgasse ausgeschildert.
- Zusätzlich wird in der Hangstraße von Einfahrt Rosenstraße bis zur Vollsperrung linksseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet
- in der Straße „Kindergartenweg“ wird die Einbahnregelung aufgehoben; für diesen Zeitraum ist die Durchfahrt gesperrt, Anlieger sind frei (Sackgasse)
Vom 07.08.24 bis 15.08.24 wird eine Vollsperrung für den Marktplatz Hülzweiler, die Talstraße ab Einmündung Laurentiusstraße bis Ecke Hang-/Tempelstraße sowie für den Platz zwischen Talstraße und Laurentiusstraße angeordnet.
Für den Umzug am Samstag, 10.08.24, wir für die Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr folgendes angeordnet:
- in der Nußholzer Straße ein beidseitiges absolutes Haltverbot
- die Nußholzer Straße, Rosenstraße ab Kreuzung Dürerstraße und Siedlungsstraße ab Kreuzung Hochstraße wird für den Zeitraum des Umzuges vollgesperrt
Die Laurentiusstraße, der Kreisverkehr Hülzweiler und die Saarwellinger Straße ab Einmündung Rosenstraße bis zum o.g. Kreisverkehr wird kurzweilig für die Zeit des Umzuges (Beginn 18:30 Uhr) vollgesperrt.
Mit der Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen wird diese verkehrsrechtliche Anordnung wirksam. Die offizielle Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Schwalbach, den 30.07.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber