Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Veranstaltung „Hülzweiler Kirmes 2026“ und der damit einhergehenden Vollsperrung der Laurentiusstraße von Hausnummer 82 bis zur Einmündung „Zur Turnhalle“ vom 08.08.2026 bis 13.08.2026 folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:
Für o.g. Zeitraum wird angeordnet:
| 1. | Busumleitungsstrecke (Richtung Saarlouis): |
| • | beidseitiges Haltverbot in der gesamten Straße „Zur Turnhalle“ und Einbahnverkehr von der Laurentiusstraße kommend bis zur Kita St. Laurentius |
| • | in der Stephan-Schäfer-Straße beidseitiges absolutes Haltverbot |
| • | die Straße „Zum Schützenberg“ wird vollgesperrt |
| • | für die Feldstraße in Fahrtrichtung Bergstraße Einbahnverkehr, auf der rechten Seite einseitiges und ab der Einmündung Laurentiusstraße beidseitiges absolutes Haltverbot |
| • | in der Bergstraße in dem Bereich zwischen der Laurentiusstraße und Feldstraße beidseitiges absolutes Haltverbot und ab der Bergstraße bis Friedenstraße einseitiges absolutes Haltverbot |
| • | in der Moosbergstraße Fahrtrichtung Rosenstraße Einbahnverkehr und einseitiges absolutes Haltverbot |
| • | in der Rosenstraße Fahrtrichtung Saarwellinger Straße Einbahnverkehr und einseitiges absolutes Haltverbot |
| • | in der Rosenstraße im Bereich zwischen Dürerstraße und Siedlungsstraße sowie zwischen Hangstraße und Saarwellinger Straße beidseitiges absolutes Haltverbot |
| • | in der Rosenstraße von Siedlungsstraße bis Saarwellinger Straße einseitiges absolutes Haltverbot |
| 2. | Sonstige verkehrsrechtliche Maßnahmen: |
| • | in der Tempelstraße in Fahrtrichtung Talstraße sowie in der Talstraße ab der Kreuzung Hang-/Tempelstraße in Fahrtrichtung Rosenstraße wird Einbahnverkehr angeordnet |
| • | in der Tempelstraße wird ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet |
| • | in der Dürerstraße und Talstraße wird ein einseitiges absolutes Haltverbot angeordnet |
| • | die Hangstraße wird vom Kreuzungsbereich Talstraße bis Hangstraße Höhe Hausnummer 25 für den gesamten Fahrzeugverkehr vollgesperrt und gleichzeitig im Einmündungsbereich Rosenstraße als Sackgasse ausgeschildert |
| • | Zusätzlich wird in der Hangstraße von Einfahrt Rosenstraße bis zur Vollsperrung ein einseitiges absolutes Haltverbot angeordnet |
| • | am 11.08.2026 (Feuerwerk) wird in der Hangstraße von Hausnummer 7 bis 25 in der Zeit von 19:00 Uhr bis 00:00 Uhr ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet. |
| • | in der Straße „Kindergartenweg“ wird der Einbahnverkehr aufgehoben; für den Zeitraum der Hülzweiler Kirmes ist die Durchfahrt gesperrt, Anlieger sind frei (Sackgasse) |
| • | zusätzlich wird in der Straße „Kindergartenweg“ ein beidseitiges absolutes Haltverbot und die Sperrung der Parkflächen gegenüber Hausnummer 24 angeordnet |
| • | für den 08.08.2026 wird in der Laurentiusstraße Höhe Hausnummer 66 bis zum Einmündungsbereich Bergstraße ein einseitiges absolutes Haltverbot angeordnet. |
| Vom 05.08.26 bis 15.08.26 wird eine Vollsperrung für den Marktplatz Hülzweiler, die Talstraße ab Einmündung Laurentiusstraße bis Ecke Hang-/Tempelstraße sowie für den Platz zwischen Talstraße und Laurentiusstraße angeordnet. | |
| Für den Umzug am Samstag, 08.08.26, wird für die Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr folgendes angeordnet: | |
| • | in der Nußholzer Straße ein beidseitiges absolutes Haltverbot |
| • | die Nußholzer Straße, Rosenstraße ab Kreuzung Dürerstraße und Siedlungsstraße ab Kreuzung Hochstraße wird für den Zeitraum des Umzuges vollgesperrt |
Die Laurentiusstraße, der Kreisverkehr Hülzweiler und die Saarwellinger Straße ab Einmündung Rosenstraße bis zum o.g. Kreisverkehr wird kurzweilig für die Zeit des Umzuges (Beginn 18:30 Uhr) vollgesperrt.
Mit der Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen wird diese verkehrsrechtliche Anordnung wirksam. Die offizielle Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.