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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 17.08.2026

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 3. Rate der Abgabe bis zum

17. August 2026

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC:

KRSADE55XXX

IBAN: DE58593501100005320791

Vereinigte Volksbank (VVB)

BIC:

GENODE51SB2

IBAN: DE31590920003306600019

Die nach dem Fälligkeitstermin am 17.08.2026 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die bereits eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 34. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung.

(Tel. 06834/571-285 // E-Mail: steueramt@schwalbach-saar.de)

Fachbereich II Finanzen -Steuerwesen-
Schwalbach, 27.07.2026