Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Gemeinderat am 12.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 30.734.956 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.201.286 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -466.330 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.438.847 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.829.248 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -6.390.401 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.483.649 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 972.047 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.511.602 € |
| § 2 | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 6.390.401 EUR. |
| § 3 | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 390.000 EUR. |
| § 4 | |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 17.000.000 EUR. |
| § 5 | |
| Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 466.330 EUR. |
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 12.05.2022 beschlossene Stellenplan.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 30.06.2016 für die Haushaltsjahre ab 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer ab 01.01.2016
| a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) | 340 v.H. |
| b) für die übrigen Grundstücke- bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer ab 01.01.2016 | 440 v.H. |
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) für das Haushaltsjahr 2022
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 390.000,-- € |
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| und |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 6.390.401,-- € |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.08.2022 bis einschließlich 06.09.2022 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.