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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Schwalbach für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Gemeinderat am 12.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

30.734.956 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

31.201.286 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-466.330 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.438.847 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.829.248 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-6.390.401 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.483.649 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

972.047 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

5.511.602 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

6.390.401 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

390.000 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

17.000.000 EUR.

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

466.330 EUR.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 12.05.2022 beschlossene Stellenplan.

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 30.06.2016 für die Haushaltsjahre ab 2016 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer ab 01.01.2016

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A)

340 v.H.

b) für die übrigen Grundstücke- bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v.H.

2. Gewerbesteuer ab 01.01.2016

440 v.H.

Schwalbach, den 12.05.2022
Gez. (Siegel)
Neumeyer, Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) für das Haushaltsjahr 2022

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 390.000,-- €

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 6.390.401,-- €

St. Ingbert, 05.08.2022
Im Auftrag
gez. (Siegel)
Thomas Kreusch

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.08.2022 bis einschließlich 06.09.2022 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.

Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.

Schwalbach, 22.08.2022
(Siegel)
gez. Theis, Beigeordneter