Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 12.05.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
— 2022
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 3.915.438€
in den Aufwendungen auf — 3.842.663€
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 2.617.089€
in den Ausgaben auf — 2.617.089€
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt
auf — 1.877.914€
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf — 500.000 €
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 12.05.2022 beschlossene Stellenübersicht.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i.V.m. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
1.877.914,-- €.
Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ liegt zur Einsichtnahme ab 29.08.2022 bis einschließlich 06.09.2022 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.