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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Hallenfreibad“ der Gemeinde Schwalbach

für das Wirtschaftsjahr 2022

Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 12.05.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

 —  2022

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf  —  683.305 €

in den Aufwendungen auf  —  1.112.856 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf  —  510.551 €

in den Ausgaben auf  —  510.551 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf  —  200.000 €

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 12.05.2022 beschlossene Stellenübersicht.

Schwalbach, 12. Mai 2022
Der Werkleiter
gez. Neumeyer (Siegel)
Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ liegt zur Einsichtnahme ab 05.09.2022 bis einschließlich 13.09.2022 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.

Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt

Schwalbach, 29.08.2022
Der Werkleiter
In Vertretung
gez. (Siegel)
Theis, Beigeordneter