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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Schwalbach

Anlässlich einer in der Gemarkung Schwalbach, Flur 01 (Hauptstraße) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 197/2, 197/3 und 198/4 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 26.09.2023 um 16:00 Uhr

Treffpunkt: vor Haus Hauptstraße 261, Schwalbach

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 01.09.2023
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur