Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird in der „Kirchbergstraße zwischen Hausnummer 33 und Hausnummer 46“ ab Montag, den 18.09.2023, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet. Außerdem wird angeordnet, dass die Kirchbergstraße von der Saarlouiser Straße kommend nur noch für Anlieger frei zu befahren ist.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird ab dem 18.09.2023 wirksam.