Die Gemeinde Schwalbach stellt zum 1. August 2024
eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für den Ausbildungsberuf
„Verwaltungsfachangestellte/r“
ein.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie den Verordnungen über die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten.
Die durchschnittliche Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Falls zu erwarten ist, dass die/der Auszubildende das Ausbildungsziel in einer kürzeren Zeit erreicht, kann eine Kürzung ausgesprochen werden. Die Bewerber/innen haben sich vor der Einstellung einem Auswahlverfahren zu unterziehen, in dem eine Eignungsprüfung bei der Saarländischen Verwaltungsschule abzulegen ist. Ein Anspruch auf Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht nicht.
Der Bewerbung sind beizufügen:
| - | ein tabellarischer Lebenslauf, |
| - | eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, bei minderjährigen Bewerbern, |
| - | eine beglaubigte Ablichtung des Schulabgangszeugnisses oder letzten Schulzeugnisses. |
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.
Bewerbungen werden bis 20.10.2023 erbeten
an den Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach
Postfach 1040
66764 Schwalbach
oder per Email an:
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über Schwerbehinderung) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.