Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung: Kirchbergstraße

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit in beiden Fahrtrichtungen in der Kirchbergstraße zwischen Hausnummer 33 und Hausnummer 46 ab Montag, den 18.09.2023, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet.

Diese Anordnung ist zum Schutz der Fußgänger (Schulweg) erforderlich.

Das Verkehrszeichen 274-10 (10 km/h) mit dem Zusatzzeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-17h) sowie das Verkehrszeichen 278-10 (Ende 10km/h) sind in beiden Fahrtrichtungen entsprechend aufzustellen.

Des Weiteren werden für den Zeitraum vom 18.09.2023 bis 30.10.2023 folgende Punkte angeordnet:

  • ein halbseitiges Halteverbot in der Kirchbergstraße zwischen Hausnummer 60 und Hausnummer 94
  • ein halbseitiges Halteverbot in der gesamten Kettenstollenstraße
  • an der Kreuzung Kirchbergstraße / Saarlouiser Straße das Richtzeichen 454-20 (Umleitungswegweiser, rechtsweisend) in Fahrtrichtung Hauptstraße, sowie das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) für die Kirchbergstraße

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

Schwalbach, den 13.09.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Gez.
Hans-Joachim Neumeyer