Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit in beiden Fahrtrichtungen in der Kirchbergstraße zwischen Hausnummer 33 und Hausnummer 46 ab Montag, den 18.09.2023, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet.
Diese Anordnung ist zum Schutz der Fußgänger (Schulweg) erforderlich.
Das Verkehrszeichen 274-10 (10 km/h) mit dem Zusatzzeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-17h) sowie das Verkehrszeichen 278-10 (Ende 10km/h) sind in beiden Fahrtrichtungen entsprechend aufzustellen.
Des Weiteren werden für den Zeitraum vom 18.09.2023 bis 30.10.2023 folgende Punkte angeordnet:
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.