Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass der Fußweg, der von der Straße Zum Felsacker zum Ensdorfer Wald führt, im Bereich unterhalb des Quartiers Felsacker wegen erheblicher Astbruchgefahr zurzeit gesperrt ist.
Gemäß Vorgaben des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) darf das betreffende Gehölz aufgrund naturschutzrechtlicher Gesichtspunkte erst im Oktober beseitigt werden.
Die Öffnung des Fußweges für die Öffentlichkeit erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.