Öffentlicher Teil
TOP 3 Kommunalwahlen am 09.06.2024
a) Stellenausschreibung zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
b) Einteilung der Gemeinde Schwalbach in Wahlbereiche für die Kommunalwahlen
c) Festsetzung der Wahlhelferpauschale
| a) | Die Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird gemäß § 55 öffentlich ausgeschrieben. Die Stellenausschreibung wird in der Gesamtausgabe der Saarbrücker Zeitung, im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach" sowie der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. |
| Nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter wird der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 230 €/Monat gewährt. | |
| b) | Das Wahlgebiet der Gemeinde Schwalbach wird nach § 4 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 KWO in drei Wahlbereiche eingeteilt: |
| Gemeindebezirk Elm | |
| Gemeindebezirk Hülzweiler | |
| Gemeindebezirk Schwalbach | |
| c) | Das Erfrischungsgeld wird auf 35 € für alle Mitglieder des Wahlvorstandes und die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses festgesetzt. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4 Vereinsgründung "Wanderregion Saar-Hunsrück e.V."
Die Gemeinde Schwalbach möchte die erfolgreiche wandertouristische Zusammenarbeit in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück fortsetzen und beschließt deshalb den Beitritt zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück-e.V.“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Gemeinde Schwalbach beschließt auch die Übernahme der jährlichen Mitgliedskosten gem. Entwurf Beitragsordnung in Höhe von
1.000,00 € Grundbeitrag
800,00 € Beitrag für die Traumschleifen Saar-Hunsrück (für Schwalbach:Waldzeit)
Gesamt: 1.800,00 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5 Ausnahmeregelung von der Geschäftsordnung
Der Rat delegiert abweichend von § 4 Nr. 1d der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Entscheidungsbefugnis ausgehend vom genehmigten Stellenplan und den bereitgestellten Haushaltsmitteln für die Einstellung von Tariflich Beschäftigten im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst der Entgeltgruppe S 8a bis S 8b (Erzieher/ innen in den kommunalen Kitas) im Rahmen des vom Landesjugendamt vorgegebenen Personalschlüssels auf den Bürgermeister befristet bis zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2024.
Nach den entsprechenden Auswahlgesprächen sind die Fraktionsvorsitzenden zu informieren und nach deren Zustimmung/ bzw. fehlendem Widerspruch innerhalb von 3 Tagen die Einstellungsentscheidung umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6 Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2022
Der Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 7 Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Schwalbach
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Schwalbach hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Saarlandes, den ergänzenden Satzungen und den ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Schwalbach.Der Jahresabschluss 2019 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Schwalbach.
1. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum 31.12.2019:
Vermögensrechnung
Bilanzsumme zum 31.12.2019 — 87.723.429,54 €
Eigenkapital zum 31.12.2019 — 13.828.705,59 €
davon
Allgemeine Rücklage — 11.674.612,00 €
Ausgleichsrücklage — 0,00 €
Jahresfehlbetrag 2018 (vor Verwendung) — - 625.203,59 €
Jahresüberschuss 2019 — + 2.779.297,18 €
Ergebnisrechnung
Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit — 29.599.744,88 €
Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit — 26.319.125,43 €
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit — + 3.280.619,45 €
Finanzerträge — 238.430,60 €
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen — 739.752,87 €
Finanzergebnis — - 501.322,27 €
Jahresergebnis (Überschuss) — + 2.779.297,18 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeinderatsmitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS), Herr Fink (CDU) und Herr Theis (SPD) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
2. Der Jahresüberschuss ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt zu verwenden:
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 2.779.297,18 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeinderatsmitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS), Herr Fink (CDU) und Herr Theis (SPD) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019:
Nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2019 wird die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeinderatsmitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS), Herr Fink (CDU) und Herr Theis (SPD) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 8 Umfeldgestaltung Alberoschule
- Vergabe von Arbeiten -
1. Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Umfeldgestaltung Alberoschule“ wird der Firma Dittgen Bauunternehmen GmbH, Schmelz, zu ihrem Angebot vom 22.08.2023 erteilt.
2. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten bei Invest-Nr: 1161000001 (Umfeldgestaltung), 1362200005 (Bushaltestellen) und Wirtschaftsplan EiB Abwasser 2023/24, Invest-Nr. 1401000012
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 9 Laurentiusschule - oberes Gebäude
Nutzungsänderung zur FGTS
- Vergabe von Fachplanungsleistungen -
1. Der Auftrag zur Tragwerksplanung zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule Hülzweiler wird dem Büro BHS Ingenieure, Bous, erteilt.
2. Der Auftrag zur Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule Hülzweiler wird dem Ingenieurbüro W+P Ingenieure, Illingen, erteilt.
3. Der Auftrag zur Fachplanung Elektro, Lichttechnik, IT zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule Hülzweiler wird dem Büro SHT Ingenieure, Bous, erteilt.
4. Der Auftrag zur Fachplanung des Brandschutzes zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule Hülzweiler wird dem Büro D3C Brandschutzingenieure, Saarlouis, erteilt.
5. Die erforderlichen Mittel für die Arbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule stehen im Haushalt 2022/2023 unter der Invest. Nr. 1321000004 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 10 Kirchbergschule
Grundhafte Sanierung Altbau
- Vergabe von Fachplanungsleistungen -
1. Der Auftrag zur Tragwerksplanung zur grundhaften Sanierung des Altbaus der Kirchbergschule wird dem Ingenieurbüro Bärbel Oster, Schwalbach, erteilt.
2. Der Auftrag zur Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Elektro, Lichttechnik und IT zur grundhaften Sanierung des Altbaus der Kirchbergschule wird dem Ingenieurbüro W+P Ingenieure, Illingen, erteilt.
3. Der Auftrag zur Fachplanung des Brandschutzes zur grundhaften Sanierung des Altbaus der Kirchbergschule wird dem Büro für Architektur und Brandschutz Jörg Schmitz, Quierschied, erteilt.
4. Die erforderlichen Mittel sind dem Haushalt 2022/2023 der Invest. Nr. 1421000002 zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 11 Waldgartenstraße 10
Vergabe von Arbeiten
Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
1) Der Auftrag für die Abbruch- und Entsorgungsarbeiten der Waldgartenstraße 10 wird der Firma Gihl GmbH aus Eppelborn, laut Angebot vom 26.06.2023, erteilt.
2) Die erforderlichen Mittel stehen unter der Invest. Nr. 144000001 als Haushaltsrest aus dem Jahr 2022 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 12 Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.04.2023 – öffentlicher Teil -
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 13 Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2023 – öffentlicher Teil -
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 14 Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 19.07.2023 – öffentlicher Teil -
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig