Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 den Grundsatzbeschluss zum Bau der 8-gruppigen Krippe „Pusteblume“ in Modulbauweise gefasst.
Aufgrund des Kostenvolumens musste der Modulbau der Kita Pusteblume im Zeitraum 22.04. – 23.05.2024 im (rechtlich vorgegebenen) europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.
Die Ausschreibung stieß auf großes Interesse und mehrere Firmen gaben ein Angebot ab. Nach entsprechender Auswertung sollte gem. Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2024 der Auftrag der mindestbietenden Firma erteilt werden.
Vor einer Auftragserteilung müssen aber gemäß Vergaberecht zunächst die teilnehmenden Firmen informiert werden, welcher Bieter den Auftrag tatsächlich erhalten soll. Diese Information dient dem Rechtsschutz der „unterlegenen“ Firmen, die innerhalb einer gewissen Frist ein Veto bis zur endgültigen Auftragsvergabe einlegen können. Diese Vorgehensweise ist rechtlich vorgegeben und jedes Veto muss geprüft werden.
Während dieses Prüfungszeitraums kann der Auftrag nicht erteilt werden, vielmehr muss der Abschluss der Prüfung abgewartet werden.
Leider wurde im Fall der Baumaßnahme Pusteblume ein solches Veto eingelegt. Daher muss diese rechtliche Prüfung abgewartet werden, bevor der Auftrag endlich erteilt werden darf.
Wegen dieser rechtlich bedingten Verzögerung dürfte der für Juli 2025 geplante Eröffnungstermin der Kinderkrippe Pusteblume nicht eingehalten werden können.
Gleichwohl die Gemeinde für diese Verzögerungen nicht verantwortlich ist, bedauert sie die Verzögerung zum Bau dieser dringend erforderlichen Einrichtung ausdrücklich und bittet um Verständnis.