Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 39/2026
Seite 4
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahl einer Schiedsperson sowie eines Stellvertreters/ einer Stellvertreterin für das Schiedsamt der Gemeinde Schwalbach

Das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau für den Schiedsbezirk „Gemeinde Schwalbach“ ist neu zu besetzen. Gleichzeitig wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Der Schiedsbezirk „Gemeinde Schwalbach“ umfasst die Gemeindebezirke Elm, Hülzweiler und Schwalbach.

Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.

Bewerber/Bewerberinnen für das Amt sollen

-

das 25. Lebensjahr vollendet haben

-

in dem Schiedsbezirk wohnen.

Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich mit Lebenslauf bis

Freitag, 30. Oktober 2026

bewerben beim: 

Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach

Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach

oder per E-Mail an: gemeinde@schwalbach-saar.de

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Wahl einer Schiedsperson und deren Stellvertreter/-in werden Daten (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf und ggf. vorgelegte Nachweise) erfasst, die ausschließlich für die Besetzung des Schiedsamtes verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das Verfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

Schwalbach, 11.09.2026
Weber Bürgermeister

Weitere Informationen zum Thema Schiedspersonen finden Sie unter:

www.bds-saarland.de