Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Schwalbach stellt zum 01. Oktober 2025

eine Anwärterin/ einen Anwärter

für den gehobenen Dienst (m/w/d)

in der allgemeinen Verwaltung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Gemeindeinspektoranwärter/in) in den Vorbereitungsdienst ein.

Die Bewerber/innen haben sich vor der Einstellung einem Auswahlverfahren zu unterziehen, in dem eine Eignungsprüfung abzulegen ist.

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung kann eingestellt werden, wer

1.

Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetztes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

2.

die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,

3.

nach den charakterlichen, geistigen und persönlichen Anlagen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung geeignet erscheint,

4.

höchstens 41 Jahre alt ist,

5.

eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung -allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife- oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt.

Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens drei Jahre.

Der Vorbereitungsdienst vermittelt in einem Studiengang einer Fachhochschule oder einem gleichstehenden Studiengang der Beamtin/ dem Beamten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn erforderlich sind.

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst ist die Laufbahnprüfung abzulegen.

Bei Beamten, die die Prüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf besteht nicht.

Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Schulabgangszeugnis (bzw. aktuelles Schulzeugnis) und Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung,
  • eine Erklärung über Vorstrafen und schwebende Straf- und Ermittlungsverfahren,
  • eine Erklärung der Bewerberin/ des Bewerbers, dass sie/er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt sowie
  • eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass sie/er Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetztes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliederstaates der Europäischen Union besitzt.

Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Schwalbach verfügt über einen Frauenförderplan. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt, um eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden bis zum 20.10.2024 erbeten

an den Bürgermeister der Gemeinde Schwalbach

Postfach 1040

66764 Schwalbach

oder per Email an:

gemeinde@schwalbach-saar.de

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über Schwerbehinderung) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unternehmens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.