| Zu 3. | Verpflichtung eines Gemeinderatsmitgliedes gemäß § 33 (2) KSVG |
Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herrn Gerhard Stutz, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 (2) KSVG.
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.
| Zu 4. | Vereinbarung zur Kita "Kinderland International" der Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH |
Beschluss:
Die Gemeinde Schwalbach begrüßt das erweiterte pädagogische Angebot durch die Kita „Kinderland International“ im Landkreis Saarlouis und unterzeichnet die Vereinbarung über die Aufnahme von Kindern aus der Gemeinde in die Kindertageseinrichtung „Kinderland International“ der Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| Zu 5. | Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schwalbach |
Beschluss:
Die Vergnügungssteuersatzung wird mit der redaktionellen Änderung unter § 4 Festsetzung der Steuersätze erlassen.
Inkrafttreten ab 01.01.2025
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| Zu 6. | Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2023 |
Der Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2023 wurde zur Kenntnis genommen.
| Zu 7. | Ersatzpflanzung der Linden an der L 140 |
Beschluss:
Die Gemeinde stimmt der vorgestellten Planung des LfS zur Ersatzpflanzung der Linden an der L 140 zu.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| Zu 8. | Lärmaktionsplanung Straße 2024 |
Beschluss:
Dem Entwurf der Lärmaktionsplanung Straße 2024 wird zugestimmt.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit erfolgt ab dem 23.09.2024 durch Offenlegung und auf der Homepage der Gemeinde.
Nach Erstellung der Lärmaktionsplanung Straße 2024 ist die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss erneut zur Beratung aufzurufen.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| Zu 9. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Bei der Ohligmühle" |
| hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs | |
Beschluss:
| 1. | Die Gemeinde Schwalbach billigt den Entwurf vom agstaUMWELT zum Bebauungsplan „Bei der Ohligmühle“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung. |
| 2. | Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Planes und die Begründung öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| 5. | Die Antragsteller werden aufgefordert, einen prüffähigen städtebaulichen Vertrag vorzulegen. |
| 6. | Die Zuwegung zu den bestehenden Häusern muss gewährleitet sein, insbesondere im Hinblick auf Versorgungs- und Rettungsdienste. |
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| Zu 10. | Satzung über die Errichtung von Werbeanlagen in der Gemeinde Schwalbach |
hier: Entwurf der Satzung
Beschluss:
Dem Erlass einer Satzung über die Errichtung von Werbeanlagen in der Gemeinde Schwalbach wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Zu 11. | Kirchbergschule - Grundhafte Sanierung Altbau |
Vergabe von Arbeiten
| a) | Fensterarbeiten |
| b) | Schlosserarbeiten |
| Beschluss: | |
| 1a) | Der Auftrag zur Durchführung der Fenster- und Sonnenschutzarbeiten zur Grundhaften Sanierung Altbau Kirchbergschule wird dem günstigsten Bieter, der Firma Backes Metallbau GmbH aus Wadern-Büschfeld, laut Angebot vom 22.08.2024 erteilt. |
| 1b) | Der Auftrag zur Durchführung der Schlosserarbeiten zur Grundhaften Sanierung Altbau Kirchbergschule wird der Firma Metallbau La Cava aus Saarbrücken, laut Angebot vom 12.09.2024 erteilt. |
| 2) | Die Mittel sind dem Haushalt 2022/2023 der Invest. Nr. 1421000002 zu entnehmen. |
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| Zu 12. | Laurentiusschule - oberes Gebäude - Nutzungsänderung zur FGTS |
Hier: Vorlage der Baugenehmigungsunterlagen inkl. HU-Bau
Beschluss:
| 1. | Der HU-Bau in Höhe von 4.608,458,38 € wurde zugestimmt. |
| 2. | Der Nachfinanzierung in Höhe von mindestens 1,8 Mio € im Haushalt 2025 wurde vorab mehrheitlich zugestimmt. |
| 3. | Die erforderlichen Mittel für die Arbeiten zur Nutzungsänderung zur FGTS des oberen Gebäudes der Laurentiusschule werden unter der Invest. Nr. 1321000004 zur Verfügung gestellt. |
Abstimmungsergebnis: — 23 Ja-Stimmen (11 SPD, 9 CDU, 1 Grüne, 2 UWG)
— 2 FW/FBLS)
— 7 Nein-Stimmen (5 AfD, 2 FW/FBLS)
| Zu 13. | Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2024 -öffentlicher Teil- |
Beschluss:
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig