Öffentlicher Teil
Zu 3. Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herrn Eugen Leidinger, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 (2) KSVG.
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.
Zu 4. Nachbesetzung von Ausschüssen
Beschluss:
Anstelle von Frau Peters-Klein wird Herr Leidinger in den Ausschuss für Eigenbetriebe - Innerörtliche Abwasserentsorgung und in den Ausschuss für Eigenbetriebe Hallenfreibad und Veranstaltungshallen benannt.
Zu 5. Entsendung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Aufsichtsrat der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH
Beschluss:
Anstelle von Frau Sabine Peters-Klein wird Herr Leidinger als Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH entsandt.
Zu 6. Bestimmung von Mitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
Beschluss:
Unterzeichnungsberechtigt für die Niederschriften des Ausschusses für Eigenbetriebe - Hallenfreibad und Veranstaltungshallen ist anstelle von Frau Sabine Peters-Klein Herrn Eugen Leidinger.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7. Kommunale Wärmeplanung
hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Kommunen Bous und Ensdorf
Beschluss:
Die Gemeinde Schwalbach stimmt der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsumsetzungsgesetz Saarland in den Gemeinden Schwalbach, Ensdorf und Bous“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 8. Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2024
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird zur Kenntnis genommen.
Zu 9. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattung für die öffentliche Abwasseranlage sowie die Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung)
Beschluss:
Auszug
1. § 9 der gültigen Abwassergebührensatzung vom 12.05.2022 wird wie folgt geändert:
| • | die Schmutzwassergebühr wird neu festgesetzt auf 4,21 €/m³ bezogene Frischwassergebühr (s. § 5 Absetzungen); |
| • | die Niederschlagswassergebühr wird neu festgesetzt auf 0,65 €/m² gebührenpflichtige versiegelte Fläche |
2. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (8 SPD, 8 CDU,
2 AfD,
1 FW/FBLS,
1 UWG,
1 GFS)
1 Nein-Stimme (FW/FBLS)
Zu 10. Widmung von Straßen
Beschluss:
1. Nachfolgende Parzellen werden gemäß § 6 Abs. 1 SaarlStrG als Gemeindestraße förmlich gewidmet:
Gemarkung Griesborn, Flur 1,
Parz.Nr. 50/39, Verkehrsfläche, groß 0,52 Ar,
Parz.Nr. 50/40, Verkehrsfläche, groß 26,29 Ar.
2. Der Gemeingebrauch soll nicht beschränkt werden.
3. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 11. Modullandschaft Pusteblume
Mobiliar / Ausstattung
Vergabe von Arbeiten
Zu 11.1. Modullandschaft Pusteblume
Mobiliar / Ausstattung
Vergabe von Arbeiten
Beschluss:
1) Der Auftrag zur Lieferung des Mobiliar / der Ausstattung wird der Firma Resch Möbelwerkstätten Ges.m.b.H aus Aigen-Schlägl, Österreich laut Angebot vom 20.08.2025, erteilt.
2) Die erforderlichen Mittel sind dem Haushalt 2022/2023 der Invest. Nr. 1342100004 zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen (8 SPD, 8 CDU,
2 AfD,
1 GFS)
3 Nein-Stimmen (2 FW/FBLS,
1 UWG)
Zu 12. Kommunale Wärmeplanung
Vergabe von Ingenieurleistungen
Beschluss:
Der Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird dem Büro TÜV Rheinland erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig