Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 41/2023
Seite 8
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fahrradfahrer in Einbahnstraßen – was ist zu beachten?

Immer wieder kommt es in Einbahnstraßen zu gefährlichen Situationen, wenn sich Fahrradfahrer und PKWs begegnen. Die Ortspolizeibehörde weist daher darauf hin, dass Einbahnstraßen auch mit einem Fahrrad grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden dürfen.

Abweichend hiervon ist es allerdings möglich, dass Fahrradfahrer in Einbahnstraßen in Gegenrichtung fahren, wenn dies durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich erlaubt ist.

Eine solche Beschilderung ist zulässig bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, wenn eine ausreichende Fahrbahnbreite und eine übersichtliche Verkehrsführung im Straßenverlauf gegeben sind. Dies wird durch das Verkehrszeichen "Einbahnstraße – Radverkehr frei" angezeigt.

Dabei gilt jedoch eine besondere Vorsichtspflicht, da Autofahrer nicht immer mit entgegenkommenden Fahrradfahrern rechnen und es zu gefährlichen Situationen kommen kann. Fahrradfahrer sollten daher besonders aufmerksam sein und den Verkehr gut beobachten.