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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung Martinstag Hülzweiler

Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers“ der hintere Teil des Festplatzes Hülzweiler in der Zeit von Freitag dem 14.11.2025, 07:00 Uhr, bis Samstag dem 15.11.2025, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zusätzlich werden folgende Straßen zeitweise gesperrt:

  • die Feldstraße, Bergstraße und die Talstraße (ab dem Kreuzungsbereich Laurentius- / Fraulauterner Straße bis Kreuzungsbereich Tempel- / Hangstraße) am Freitag dem 14.11.2025 zwischen 17:10 Uhr und 18:10 Uhr, zur Durchführung des Martinsumzuges gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.

Schwalbach, den 26.09.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber